809 Views | 10.07.2017 | 22:56 Uhr
geschrieben von Viola Quella

Media Markt (Ingolstadt)

Erstattung Garantiefall

Bestell-/Kundennummer: Vorgang-Nr. 170606-003892

Ich habe meine Fitbit charge hr (Kaufdatum: 22.12.2015) wegen mangelnder Funktion und Gummiablösung im Servicecenter abgegeben. Relativ schnell erhielt ich eine Nachricht, die Uhr wäre nicht mehr zu reparieren und ich bekam eine Gutschrift über den ZEITWERT in Höhe von 89 Euro. (neu: 125 Euro)

Das BGB sieht eine solche Regelung nicht vor. BGB §437 in Verbindung mit §439 sind die Ansprüche während der Garantiezeit eindeutig geregelt.

Leider reagiert NIEMAND auf meine E-Mails.

Bitte hiermit Stellungnahme. Andernfalls muss ich einen Anwalt mit der Klärung beauftragen.

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Meine Forderung an Media Markt: Erstattung 36 Euro.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.07.2017 | 08:25
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Sie verwechseln Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung und bei der Gewährleistung ist bereits die Beweislastumkehr eingetreten.

01.08.2017 | 06:34
von Viola Quella noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch bis heute hat sich niemand gemeldet.


23.08.2017 | 22:21
von Viola Quella noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Interessiert leider niemanden. Unfassbar mit welcher Arroganz das wortlos abgetan wird.




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