BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Bonus nicht ausgezahlt, versteckte Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Rechnung vom 06.09.2017, Vertragsnummer 236393, Kundennummer 3024
BEV verrechnet den Bonus in Höhe von 288,56 Euro nicht mit den Kosten der Strombelieferung. Diese Gutschrift wäre gem. Punkt 4.1 der AGB spätestens im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und fällig gewesen.
Verdeckte Preiserhöhung zum 01.11.2017
Punkt 4 der BEV - Jahresabrechnung nennt (kleingedruckt auf Seite 5) einen „aktuellen Verbrauchspreis“ von 0,1924 Euro / kWh zzgl. Stromsteuer, sowie einen monatlichen Grundpreis von 19,51 Euro/ Monat. Beide genannten Preise sind laut dem BEV-Schreiben zzgl. MwSt., also Nettoangaben.
Hier verstößt die BEV gegen § 3, Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV), in der eine Bruttoangabe des verbrauchsabhängigen Preises je Mengeneinheit vorgeschrieben wird. Diesern Punkt verstehe ich als Versuch, eine Preiserhöhung zum zweiten Vertragsjahr mit unlauteren und wettbewerbswidrigen Mitteln zu erreichen.
10.10.2017 | 15:09
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Proust,
wir bedanken uns für Ihre Hinweise, die wir direkt im Sinne einer Optimierung umsetzen werden.
Eine Verrechnung Ihres Neukundenbonus ist nicht vorgesehen.
Wir haben Ihren Neukundenbonus daher zur Auszahlung angewiesen.
Die Auszahlung ist bereits erfolgt. Sie sollten im Laufe der Woche über Ihren Bonus verfügen können.
Ihre Sonderkündigung zum 31.10.2017 hatten wir ebenfalls bereits für Sie durchgeführt.
Die formale Bestätigung erstellen wir regelmäßig nach der Bestätigung der Netzabmeldung des Netzbetreibers.
Diese ist ebenfalls bereits erfolgt, so dass Sie unser Schreiben sehr kurzfristig erhalten werden.
Wir bedauern sehr, dass Sie uns als Kundin verlassen wollen.
Wenn noch Fragen für Sie offen geblieben sein sollten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst