Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 753 Views | 10.10.2017 | 15:09 Uhr
geschrieben von Tina Proust

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Bonus nicht ausgezahlt, versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Rechnung vom 06.09.2017, Vertragsnummer 236393, Kundennummer 3024

BEV verrechnet den Bonus in Höhe von 288,56 Euro nicht mit den Kosten der Strombelieferung. Diese Gutschrift wäre gem. Punkt 4.1 der AGB spätestens im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen und fällig gewesen.

Verdeckte Preiserhöhung zum 01.11.2017
Punkt 4 der BEV - Jahresabrechnung nennt (kleingedruckt auf Seite 5) einen „aktuellen Verbrauchspreis“ von 0,1924 Euro / kWh zzgl. Stromsteuer, sowie einen monatlichen Grundpreis von 19,51 Euro/ Monat. Beide genannten Preise sind laut dem BEV-Schreiben zzgl. MwSt., also Nettoangaben.
Hier verstößt die BEV gegen § 3, Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngV), in der eine Bruttoangabe des verbrauchsabhängigen Preises je Mengeneinheit vorgeschrieben wird. Diesern Punkt verstehe ich als Versuch, eine Preiserhöhung zum zweiten Vertragsjahr mit unlauteren und wettbewerbswidrigen Mitteln zu erreichen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: A) Bonusauszahlung, B) Vertragsfreigabe


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.10.2017 | 15:09
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Proust,

wir bedanken uns für Ihre Hinweise, die wir direkt im Sinne einer Optimierung umsetzen werden.

Eine Verrechnung Ihres Neukundenbonus ist nicht vorgesehen.

Wir haben Ihren Neukundenbonus daher zur Auszahlung angewiesen.

Die Auszahlung ist bereits erfolgt. Sie sollten im Laufe der Woche über Ihren Bonus verfügen können.

Ihre Sonderkündigung zum 31.10.2017 hatten wir ebenfalls bereits für Sie durchgeführt.

Die formale Bestätigung erstellen wir regelmäßig nach der Bestätigung der Netzabmeldung des Netzbetreibers.

Diese ist ebenfalls bereits erfolgt, so dass Sie unser Schreiben sehr kurzfristig erhalten werden.

Wir bedauern sehr, dass Sie uns als Kundin verlassen wollen.

Wenn noch Fragen für Sie offen geblieben sein sollten, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.10.2017 | 20:11
von Tina Proust gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


13.10.2017 | 20:13
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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