Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 671 Views | 18.10.2017 | 10:49 Uhr
geschrieben von Michael H.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Preiserhöhung nicht erhalten, Sonderkündigung nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 2689249

Ich schliesse mich der Beschwerde von Herrn J. vom 15.09.2017 nahezu 1:1 an:

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Mit der Jahresrechnung vom 06.10.2017 wurde ich darauf aufmerksam, dass sich der Arbeitspreis auf 0,2954 EUR/kWh erhöht.

Daraufhin habe ich per FAX eine fristlose Sonderkündigung auf Grundlage der mir in der Jahresabrechnung bekannt gegebenen Preiserhöhung an ExtraEnergie gesendet. Zusätzlich habe ich in dieser der Preiserhöhung widersprochen, da mir diese nicht transparent und fristgerecht zugesendet wurde.

Am 17.10.2017 habe ich dann eine E-Mail erhalten, in welcher meine Kündigung mit Verweis auf die AGB nicht entsprochen wurde.

In dieser wird zusätzlich behauptet, dass mir Information über die Preiserhöhung am 23.06.2017 fristgerecht per Post zugesendet wurde, allerdings habe ich diese nie erhalten. Einzig nach Suche im Bereich "Mein Extra" habe ich dann das Schreiben "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen" vorgefunden, dass dieses mir zum Abruf zur Verfügung steht, wurde mir aber nirgends mitgeteilt. Deswegen muss ich einer fristgerechten Zugang der Information über die anstehende Preiserhöhung widersprechen.

Desweitern ist in dem Schreiben nicht transparent ersichtlich, dass die Preise erhöht werden, da dort nur in drei Sätzen mittem im Text die Anpassung kurz erwähnt wird.

Dieses Verhalten ist für mich absolut inakzeptabel.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Zurücknahme der Preiserhöhung oder Akzeptanz der Sonderkündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2017 | 09:45
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bezüglich Ihres Anliegens zur Preisanpassung haben wir Sie separat per E-Mail kontaktiert.

Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.10.2017 | 14:25
von Michael H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort von Extraenergie liefert nur fadenscheinige Begründungen und Verdreht Tatsachen. Ich überlege zur Zeit, wie ich am besten vorgehen soll, um schnell an mein Recht zu kommen.


25.10.2017 | 08:22
von Michael H. | Regelverstoß melden
Hier meine Antwort vom 22.10.2017 auf die E-Mail von Extraenergie vom 19.10.2017:

Guten Tag,

Ihre Argumente akzeptiere ich in der Form nicht. Daher finden Sie zwischen Ihren Textbausteinen sowie unten stehend meine Antworten.

> Am 19.10.2017 um 09:41 schrieb service spider monkey extraenergie.com:
> Sehr geehrter Herr H.,
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.10.2017 über reclabox.com.
>
> Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
>
> Nach sorgfältiger Überprüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen Folgendes mit:
>
> Wir haben Sie am 22.06.2017 per Brief über die reguläre Preiserhöhung ab dem > 01.09.2017 informiert. Da uns kein Postrückläufer vorliegt gehen wir davon aus, dass > dieser Sie erreicht hat.

Mich hat definitiv kein Brief von Ihnen erreicht. Anscheinend ist der Rückläufer (wenn es denn einen gab) bei Ihnen ebenfalls nicht angekommen. In unserem Baugebiet werden oftmals Briefe nicht zugestellt und eben auch nicht zurück gesendet. Das ist auch der Grund warum ich bei Ihnen im "persönlichen Bereich" auf Email Kommunikation gestellt habe. Leider bekam ich aber keine Email von Ihnen zur Preisanpassung!

> Weiterhin können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt > 6.16. Folgendes entnehmen:
>
> "[. ] Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die > Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform > mitteilt. Der Lieferant wird den Kunden in gesonderter Mitteilung zur Preisanpassung > auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag > ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der > Anpassung in Textform zu kündigen. "
>
> Ebenso konnten Sie auf unserer Homepage in Ihrem persönlichen Bereich davon > Kenntnis nehmen, dass sich der Arbeitspreis ab dem 01.09.2017 erhöht. Diesbezüglich > haben Sie sich am 08.07.2017 eingeloggt um Ihren Zählerstand online mitzuteilen.

1. Die Preisanpassung habe ich erst nach Erhalt der Jahresrechnung und nach längerer Suche im "persönlichen Bereich" gefunden. Diese Information wird von Ihnen bewusst versteckt, um Kunden hinters Licht zu führen. Ich habe diesbezüglich nicht mal eine Email bekommen (wie bei der Jahresrechnung). Warum sollte ich also etwas Suchen, von dessen Existenz ich nicht mal Kenntnisse hatte. Wie oben beschrieben, hatte ich von Anfang an im "persönlichen Bereich" auf Email Kommunikation gestellt. Auch hier führen Sie die Kunden hinters Licht, da man sich nicht darauf verlassen kann, über jede wichtige Vertragsinformation per Mail informiert zu werden.

2. Diese Behauptung ist eine falsche Unterstellung und zeigt einmal mehr ihre betrügerischen Absichten. Am 08.07. habe ich mich im persönlichen Bereich eingeloggt, um den Zählerstand einzugeben, da ich die Jahresrechnung bald erwartet hatte. Dies steht nicht im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung, von der ich zu diesem Zeitpunkt definitiv nichts wusste.

> Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass laut gesetzlichen Vorgaben > aus der Betreffzeile hervorgehen muss, dass es sich um eine Preisanpassung handelt. > Wenn Sie sich unser Schreiben vom 22.06.2017 ansehen, können Sie der Betreffzeile > Folgendes entnehmen: „Energiemarktentwicklungen und –preisanpassungen“. Somit > wird transparent vermittelt, dass wir Sie über die kommenden Vertragsänderungen > informieren.
>
> Im weiteren Verlauf des Schreibens werden Sie über relevante Ereignisse auf dem > Energiemarkt in Kenntnis gesetzt. Die neuen Tarifkonditionen und die Erläuterung Ihres > Sonderkündigungsrechtes können Sie diesem ebenfalls entnehmen.

Das spielt alles keine Rolle, da ich den Brief nicht erhalten habe. Es zeigt nur, dass Sie bei Ihrer Kundenkommunikation lediglich mit Textbausteinen arbeiten und versuchen, den Kunden hinter sehr viel irrelevantem Text abzulenken und zu täuschen.

> Eine Sonderkündigung ist bei uns nicht eingegangen, womit die neuen Konditionen > unter Berücksichtigung von Punkt 6.16. der AGB ab dem 01.09.2017 in Kraft treten.

Siehe Sonderkündigung per Fax vom 16.10. nach der für mich frühest möglichen Kenntnisnahme Ihrer Preiserhöhung im Rahmen der Jahresrechnung.

> Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um > Rückantwort bis zum 02.11.2017, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen > wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr Service-Team
>
> extraenergie

Der Sachverhalt ist damit nicht geklärt und ich bitte wiederholt um Akzeptanz der Sonderkündigung oder der rückwirkenden Rücknahme der Preiserhöhung.

Sämtliche von Ihnen in Rechnung gestellten Beiträge werde ich bis zur Klärung unter Vorbehalt zahlen!

Des Weiteren fordere ich Sie dazu auf, mein Guthaben bei Ihnen auszuzahlen!

Sollte mich keine zufrieden stellende Reaktion Ihrerseits erreichen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Zudem werde ich die Öffentlichkeit (z. B. ReclaBox sowie weitere Vergleichs- und Bewertungsportale) bzgl. Ihrer Verbrauchertäuschung informieren.

Michael H

25.10.2017 | 08:32
von Michael H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier meine Antwort vom 22.10.2017 auf die E-Mail von Extraenergie vom 19.10.2017:

Guten Tag,

Ihre Argumente akzeptiere ich in der Form nicht. Daher finden Sie zwischen Ihren Textbausteinen sowie unten stehend meine Antworten.

> Am 19.10.2017 um 09:41 schrieb service spider monkey extraenergie.com:
> Sehr geehrter Herr H.,
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.10.2017 über reclabox.com.
>
> Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
>
> Nach sorgfältiger Überprüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen Folgendes mit:
>
> Wir haben Sie am 22.06.2017 per Brief über die reguläre Preiserhöhung ab dem > 01.09.2017 informiert. Da uns kein Postrückläufer vorliegt gehen wir davon aus, dass > dieser Sie erreicht hat.

Mich hat definitiv kein Brief von Ihnen erreicht. Anscheinend ist der Rückläufer (wenn es denn einen gab) bei Ihnen ebenfalls nicht angekommen. In unserem Baugebiet werden oftmals Briefe nicht zugestellt und eben auch nicht zurück gesendet. Das ist auch der Grund warum ich bei Ihnen im "persönlichen Bereich" auf Email Kommunikation gestellt habe. Leider bekam ich aber keine Email von Ihnen zur Preisanpassung!

> Weiterhin können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt > 6.16. Folgendes entnehmen:
>
> "[. ] Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die > Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform > mitteilt. Der Lieferant wird den Kunden in gesonderter Mitteilung zur Preisanpassung > auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag > ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der > Anpassung in Textform zu kündigen. "
>
> Ebenso konnten Sie auf unserer Homepage in Ihrem persönlichen Bereich davon > Kenntnis nehmen, dass sich der Arbeitspreis ab dem 01.09.2017 erhöht. Diesbezüglich > haben Sie sich am 08.07.2017 eingeloggt um Ihren Zählerstand online mitzuteilen.

1. Die Preisanpassung habe ich erst nach Erhalt der Jahresrechnung und nach längerer Suche im "persönlichen Bereich" gefunden. Diese Information wird von Ihnen bewusst versteckt, um Kunden hinters Licht zu führen. Ich habe diesbezüglich nicht mal eine Email bekommen (wie bei der Jahresrechnung). Warum sollte ich also etwas Suchen, von dessen Existenz ich nicht mal Kenntnisse hatte. Wie oben beschrieben, hatte ich von Anfang an im "persönlichen Bereich" auf Email Kommunikation gestellt. Auch hier führen Sie die Kunden hinters Licht, da man sich nicht darauf verlassen kann, über jede wichtige Vertragsinformation per Mail informiert zu werden.

2. Diese Behauptung ist eine falsche Unterstellung und zeigt einmal mehr ihre betrügerischen Absichten. Am 08.07. habe ich mich im persönlichen Bereich eingeloggt, um den Zählerstand einzugeben, da ich die Jahresrechnung bald erwartet hatte. Dies steht nicht im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung, von der ich zu diesem Zeitpunkt definitiv nichts wusste.

> Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass laut gesetzlichen Vorgaben > aus der Betreffzeile hervorgehen muss, dass es sich um eine Preisanpassung handelt. > Wenn Sie sich unser Schreiben vom 22.06.2017 ansehen, können Sie der Betreffzeile > Folgendes entnehmen: „Energiemarktentwicklungen und –preisanpassungen“. Somit > wird transparent vermittelt, dass wir Sie über die kommenden Vertragsänderungen > informieren.
>
> Im weiteren Verlauf des Schreibens werden Sie über relevante Ereignisse auf dem > Energiemarkt in Kenntnis gesetzt. Die neuen Tarifkonditionen und die Erläuterung Ihres > Sonderkündigungsrechtes können Sie diesem ebenfalls entnehmen.

Das spielt alles keine Rolle, da ich den Brief nicht erhalten habe. Es zeigt nur, dass Sie bei Ihrer Kundenkommunikation lediglich mit Textbausteinen arbeiten und versuchen, den Kunden hinter sehr viel irrelevantem Text abzulenken und zu täuschen.

> Eine Sonderkündigung ist bei uns nicht eingegangen, womit die neuen Konditionen > unter Berücksichtigung von Punkt 6.16. der AGB ab dem 01.09.2017 in Kraft treten.

Siehe Sonderkündigung per Fax vom 16.10. nach der für mich frühest möglichen Kenntnisnahme Ihrer Preiserhöhung im Rahmen der Jahresrechnung.

> Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um > Rückantwort bis zum 02.11.2017, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen > wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr Service-Team
>
> extraenergie

Der Sachverhalt ist damit nicht geklärt und ich bitte wiederholt um Akzeptanz der Sonderkündigung oder der rückwirkenden Rücknahme der Preiserhöhung.

Sämtliche von Ihnen in Rechnung gestellten Beiträge werde ich bis zur Klärung unter Vorbehalt zahlen!

Des Weiteren fordere ich Sie dazu auf, mein Guthaben bei Ihnen auszuzahlen!

Sollte mich keine zufrieden stellende Reaktion Ihrerseits erreichen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Zudem werde ich die Öffentlichkeit (z. B. ReclaBox sowie weitere Vergleichs- und Bewertungsportale) bzgl. Ihrer Verbrauchertäuschung informieren.

Michael H


10.11.2017 | 22:31
von Michael H. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anegbot Vertragsauflösung zum 30.11.2017 angenommen. Guthaben wurde mit letztem Abschlag verrechnet. Schlussrechnung steht noch aus. Mal sehen, welche Überraschung Extraenergie noch für uns bereit hält. Nie wieder!




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