BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
6 Wochenfrist überschritten, keine Endabrechnung
Bestell-/Kundennummer: 485248
Der Vertrag endete mit Ablauf des 04.01.2018. Die Kündigungsbestätigung liegt mir seit 11.10.17 vor.
Nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 6 Wochen habe ich immer noch keine Endabrechnung erhalten. Der Endzählerstand wurde pünktlich per E-Mail übermittelt. Hierzu liegt mir auch eine Eingangsbestätigung vor.
Nach Überschreitung der 6 Wochenfrist verstößt Ihrer Firma gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages, sowie gegen die gesetzliche Frist zur Erstellung der Endabrechnung innerhalb von 6 Wochen nach § 40 Abs. 4 EnWG. Ich fordere Sie auf das Guthaben und die Endabrechnung innerhalb der nächsten 7 Tage mir zukommen zu lassen.
19.02.2018 | 08:53
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Schütz,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist gelöst