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92 Views | 21.02.2018 | 08:12 Uhr
geschrieben von Rudi Bentrup
Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 407503 / Vertragsnr. 333301
Zum 08.12.2017 endete die Belieferung mit Energie Strom, Vertragsnummer 333301.
Obwohl BEV gemäß § 40 Abs. 4 EnWG gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Schlussrechnung innerhalb von sechs Wochen zu erstellen, ist diese bis heute nicht eingegangen.
Ich erwarte eine Erledigung bis spätestens 28. Februar 2018.
MfG
Rüdiger Bentrup
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Erstellung der Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens
ofortantwort
21.02.2018 | 08:12
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Bentrup,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Eine andere Info gab es auch nicht!
Beschwerde ist also NICHT GELÖST!
am 2.3. lag die Schlussrechnung im Briefkasten und auf meinem Konto waren Guthaben inkl. Neukundenrabatt gebucht worden.
Vielen Dank dafür!
Viele Grüße
Rüdiger Bentrup