BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Nichtbearbeitung Widerspruch Abschlußrechnung
Bestell-/Kundennummer: 407935
In der Abschlußrechnung wurden über 4000kw/h zuviel berechnet. Abschlagszahlungen fast verdoppelt eingezogen. Widerspruch vom 06.01.18 auch nach fast 9 Wochen und mittlerweile 4 Anrufen im Wochentakt erfolglos.
In der Jahresabschlußrechnung wurde ein Zählerstand von 0 bei Beginn der Lieferung (28.10.16) angegeben. Tatsächlich betrug dieser jedoch 4008.
Desweiteren wurde ein Zählerstand von 5494 am 27.10.17 vermutet (angeblich vom Grundversorger gemeldet).
Tatsächlich betrug am 02.01. 18 der Zählerstand erst 5361.
In Rechnung gestellt wurden mir die 5494 kw/h statt der 1353 kw/h die tatsächlich verbraucht wurden.
Die bisherige Abschlagszahlung belief sich auf 88€. Ausgehend von einem angenommenen Jahresverbrauch von 2500kw/h in einem 3 Personen-Haushalt. Wir haben tatsächlich aber nur rund 54% der 2500kw/h verbraucht. Somit waren die Abschlagszahlungen schon deutlich überhöht.
Mit der fehlerhaften Rechnung erfolgte auch der Versuch, 342€ als Nachzahlung einzuziehen. Ausserdem wurden die Abschlagszahlungen auf 152€ erhöht.
Da die 342€ Nachzahlung nicht eingezogen werden konnten, wurde mir 6 Wochen! nach meinem Widerspruch eine Mahnung geschickt. Für Januar und Februar auch die 152€ eingezogen.
Die letzten 4 Wochen habe ich jede Woche angerufen und um die Neuberechnung meiner Jahresrechnung gebeten. Jedesmal wurde mir versichert, dass sich sofort jemand darum kümmern würde. Nichts passiert. Lediglich eine Mahnsperre für die 342€ und die Aussetzung der Abschlagszahlung im März wurden veranlasst.
10.03.2018 | 10:19
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Manegold,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden Ihr Anliegen umgehend prüfen und uns alsbald mit Ihnen in Verbindung setzen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Ich lasse heute noch verstreichen, dann wende ich mich an die Schlichtungsstelle.