Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 519 Views | 10.03.2018 | 10:19 Uhr
geschrieben von Constanze Manegold

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nichtbearbeitung Widerspruch Abschlußrechnung

Bestell-/Kundennummer: 407935

In der Abschlußrechnung wurden über 4000kw/h zuviel berechnet. Abschlagszahlungen fast verdoppelt eingezogen. Widerspruch vom 06.01.18 auch nach fast 9 Wochen und mittlerweile 4 Anrufen im Wochentakt erfolglos.

In der Jahresabschlußrechnung wurde ein Zählerstand von 0 bei Beginn der Lieferung (28.10.16) angegeben. Tatsächlich betrug dieser jedoch 4008.

SCHLAGWORTE

Desweiteren wurde ein Zählerstand von 5494 am 27.10.17 vermutet (angeblich vom Grundversorger gemeldet).

Tatsächlich betrug am 02.01. 18 der Zählerstand erst 5361.

In Rechnung gestellt wurden mir die 5494 kw/h statt der 1353 kw/h die tatsächlich verbraucht wurden.

Die bisherige Abschlagszahlung belief sich auf 88€. Ausgehend von einem angenommenen Jahresverbrauch von 2500kw/h in einem 3 Personen-Haushalt. Wir haben tatsächlich aber nur rund 54% der 2500kw/h verbraucht. Somit waren die Abschlagszahlungen schon deutlich überhöht.

Mit der fehlerhaften Rechnung erfolgte auch der Versuch, 342€ als Nachzahlung einzuziehen. Ausserdem wurden die Abschlagszahlungen auf 152€ erhöht.

Da die 342€ Nachzahlung nicht eingezogen werden konnten, wurde mir 6 Wochen! nach meinem Widerspruch eine Mahnung geschickt. Für Januar und Februar auch die 152€ eingezogen.

Die letzten 4 Wochen habe ich jede Woche angerufen und um die Neuberechnung meiner Jahresrechnung gebeten. Jedesmal wurde mir versichert, dass sich sofort jemand darum kümmern würde. Nichts passiert. Lediglich eine Mahnsperre für die 342€ und die Aussetzung der Abschlagszahlung im März wurden veranlasst.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Neuberechnung meiner Abschlußrechnung zu kümmern, die Abschlagszahlungen entsprechend anzupassen, zuviel gezahlte Gelder auszuzahlen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.03.2018 | 10:19
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Frau Manegold,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir werden Ihr Anliegen umgehend prüfen und uns alsbald mit Ihnen in Verbindung setzen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


14.03.2018 | 04:09
von Constanze Manegold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich nicht gelöst. Warum sollte es beim 5. Mal „Wir kümmern uns umgehend darum. “ anders sein als bei den vorigen 4 Mal.
Ich lasse heute noch verstreichen, dann wende ich mich an die Schlichtungsstelle.


22.03.2018 | 05:27
von Constanze Manegold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin ungelöst. Wahrscheinlich versucht man es einfach auszusitzen in der Hoffnung, der Kunde gibt irgendwann auf. Dann braucht man keine Rückzahlung leisten. Sehr clevere Geschäftspraktik.


05.04.2018 | 09:34
von Constanze Manegold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Reaktion. „Umgehend“ ist aber relativ.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayerische Energiever...: Keine Endabrechnung, keine Guthabenauszahlung
BEV Bayerische Energiever...: Sofort Bonus wird nicht ausgezahlt
BEV Bayerische Energiever...: Stromrückzahlung BEV
BEV Bayerische Energiever...: Keine Korrektur der Endabrechnung
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!