ESWE Verkehrs GmbH (Wiesbaden)
Mutter mit Kinderwagen die Mitfahrt verweigert
Sind die Mitnahmebestimmungen der ESWE akzeptabel?
Am Samstag den 25.05.2019 habe ich um ca. 12:40 Uhr an der Haltestelle Wilhelmstraße 47 folgende Situation beobachtet:
Die Fahrerin des Busses mit der Fahrzeugnummer 53 hat eine Mutter mit zwei Kleinkindern (eines im Buggy) nicht in den Bus einsteigen lassen. Zuvor hatte Sie die Rollstuhlrampe ausgefahren, ein Rollstuhlfahrer mit Begleitung ist eingestiegen und hat sich an den vorgesehenen Platz in der Busmitte gestellt.
Die Mutter mit den Kindern wollte ebenfalls einsteigen und sich auch in der Busmitte mit Ihrem Buggy auf dem verbleibenden Platz stellen. Die Busfahrerin hat diese dann scheinbar gebeten, den Bus zu verlassen und -da dies wohl aufgrund von Verständigungsproblemen nicht erfolgte (die Mutter war dem Erscheinungsbild nach nicht Deutsch) - ist dann ausgestiegen, zu der Mutter und den Kindern gegangen und hat diese recht forsch aus dem Bus zitiert. Danach ist Sie ohne weitere Erklärung an diese unmittelbar wieder eingestiegen und abgefahren.
Ich habe die Fahrerin dabei angesprochen und gefragt, ob Sie nun ernsthaft die Mutter mit den Kindern aus dem Bus geworfen hat. Dies wurde nur mit Kopfschütteln und keiner weiteren Beachtung beantwortet. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Fahrerin nur an die Vorschrift gehalten hat. Das ist aber für eine Person in einer solchen Position keine Entschuldigung. Sie hätte z. B. der Mutter vorschlagen können, den Buggy zusammenzufalten und mit dem Kind auf dem Schoß zu fahren. Das ist leider kein Einzelfall, Ich habe selbst zuvor schon als Fahrgast eine ähnliche Situation beobachtet.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Als Vater von Kleinkindern und Enkel einer auf Rollstuhl angewiesenen Großmutter finde ich dieses Vorgehen befremdlich und unakzeptabel. Es kann doch nicht sein, dass ein moderner Fahrbetrieb wie Ihrer es ist, seine Busse so konstruiert, dass Rollstuhlfahrer bei der Mitnahme bevorzugt und Personen mit Kinderwagen benachteiligt werden. Das ist doch beschämend und ärgerlich für alle Beteiligten, den Rollstuhlfahrer, den Busfahrer, die Person mit dem Kinderwagen und die Fahrgäste, die die Situation miterleben. Fahrgäste mit den betreffenden Bedürfnissen gibt es nun nicht erst seit gestern und mit Inklusion hat das nichts zu tun. Sowohl Fahrgästen mit Behinderung sowie denen in Begleitung von Kindern, die auf einen Kinderwagen angewiesen sind, muss eine Mitfahrt ermöglicht werden. Sie sind ein Dienstleister, die Personen im Bus Ihre zahlenden Kunden. Verhalten Sie sich auch so. Ich selbst leite ein Hotel, weiß um die Schwierigkeiten in der Dienstleistungsbranche und kann mir ein Urteil erlauben.
Ich habe genau diesen Text am 27.05.2019 an die ESWE geschickt (Kontaktformular auf der Homepage und E-Mail an interneteswe-verkehr.de) und keine Rückmeldung erhalten.
18.06.2019 | 13:19
Abteilung: Marketing
Hallo, Urs,
unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Verbesserungsmanagement haben Ihre Beschwerde erhalten und haben bereits am 13.06.2019 Ihnen geantwortet. Eine Antwort Ihrerseits steht nun also aus.
Viele Grüße von der Onlineredaktion von ESWE Verkehr.
Sehr geehrte Frau von Kellenbach,
selbstverständlich möchten wir allen Fahrgästen die einfache und unkomplizierte Nutzung unserer Busse ermöglichen.
Grundsätzlich gilt in Bezug auf die Mitnahme folgendes:
Gemeinsame Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) § 4 Einnehmen der Plätze:
(1) Das Betriebspersonal kann Fahrgäste auf bestimmte Wagen oder Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
Die Mitnahme von Fahrrädern (mit Ausnahme der zusammengeklappten Fahrräder) richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (siehe unten).
(2) Die Mitnahme von Kinderwagen sowie von - auch elektrischen - Rollstühlen ist grundsätzlich zugelassen, wenn die Bauart der Kinderwagen, der Rollstühle und der Fahrzeuge es zulassen und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
Darüber hinaus ist § 3 (2) zu beachten:
(5) Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall über die Mitnahme/ Beförderung.
Besondere Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH (VMW) § 3 Fahrradmitnahme:
Ergänzend zu den gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV gilt Folgendes: Die Beförderung von Fahrrädern ist unentgeltlich. Maximal 4 Fahrräder dürfen befördert werden, sofern die Raumkapazität vorhanden ist. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstühlen haben Vorrang. Besteht für diese Bedarf, so müssen so viele Fahrräder aus den Fahrzeugen genommen werden, wie es für eine sichere Beförderung notwendig ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal verbindlich. In diesem Fall besteht nach dem Aussteigen weiterhin ein Beförderungsanspruch in einem nachfolgenden Linienfahrzeug. Wegen der beengten Verhältnisse wird empfohlen, Fahrräder nicht während der Hauptverkehrszeit mitzunehmen.
Demnach werden sowohl Personen mit/im Kinderwagen, als auch die auf Rollstühle Angewiesenen in unseren Bussen befördert. Wir bitten demnach nochmals um Verständnis dafür, dass wir von außen nicht beurteilen können, ob die Verweigerung der Mitnahme gegenüber der Mutter mit Kinderwagen gerechtfertigt war oder nicht. Die Einschätzung und Entscheidung liegt bei unserem Fahrpersonal. Ausschlüsse der Beförderung werden nur im Sinne der Sicherheit aller Fahrgäste ausgesprochen.
Jedoch ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass sich die Fahrgäste im Regelfall untereinander Einig werden und das Einschreiten des Fahrpersonals nicht notwendig ist.
Freundliche Grüße
Ihr Verbesserungsmanagement Team