Durch idealenergie.de gelöste Beschwerde. | 61 Views | 11.02.2020 | 19:16 Uhr
geschrieben von Stefan Pagel

idealenergie.de (Köln)

Unangekündigte Preiserhöhung in Schlussabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 7170802940

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nach der Kündigung vom 20.10.2019 meines Stromliefervertrages enthält die Schlussrechnung vom 13.12.2019 einen vertraglich nicht vereinbarten Grundpreis. Statt des am 21.08.2017 vertraglich festgelegten Bruttogrundpreis von 3,66 €/Monat wird mir in der Schlussrechnung ein Bruttogrundpreis von 17,00 €/Monat in Rechnung gestellt.
Darüber habe ich allerdings erst am 22.08.2019 indirekt Kenntnis erhalten, da in meiner zu diesem Zeitpunkt zugesendeten Verbrauchsabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.03.2018 bis 28.02.2019 auf Seite 4 in den Tarifdetails der nicht vertraglich vereinbarte Bruttogrundpreis erwähnt wurde.

Daher versuche ich seit dem 25.08.2019 zu klären, warum mir 17,00 €/Monat als Bruttogrundpreis berechnet werden. 19 Wochen später und nach 9 E-Mails meinerseits, mit dem Versuch dieses korrigieren zu lassen und heraus zu bekommen, wie es zu diesem zu hohen Bruttogrundpreis kommt, wurde ich am 10.01.2020 per E-Mail das erste Mal darüber in Kenntnis gesetzt. In dieser E-Mail wurde ich darüber informiert, dass Sie mir am Samstag, den 12.01.2019 per Preisinformationsschreiben eine Preiserhöhung des Grundpreises mitgeteilt haben. Diese soll eine Erhöhung auf 17,00 €/Monat zum 01.03.2019 umfassen, die wirksam geworden sein soll, da ich mein Sonderkündigungsrecht hab verstreichen lassen.
Das Problem ist allerdings, dass ich diese Mitteilung bis zum heutigen Tage nicht erhalten habe und damit ist die Preiserhöhung nicht fristgerecht eingegangen und nicht wirksam geworden.

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Einen Beweis, dass mir das Preisinformationsschreiben zugesendet wurde, sind Sie mir bisher schuldig geblieben. Jedenfalls sind alle meine Anfragen dazu unbeantwortet geblieben. Weder teilen Sie mir mit, über welchen Weg mir das Schreiben übersendet wurde, noch können Sie mir dieses scheinbar ein weiteres Mal zusenden.

Am 22.08.2019 wurde mir von Ihnen meine Jahresrechnung mit Datum vom 01.07.2019 an diese E-Mail gesendet. Allerdings wurde mir die Jahresrechnung erst zugesendet, nachdem ich diese am 21.08.2019 per E-Mail angefordert habe.

Ich kann versichern, dass die E-Mail-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit und darüber hinaus gültig und funktionsfähig war und immer noch ist. Sämtliche E-Mail-Korrespondenz werden von mir über den zugehörigen E-Mail-Zugang, ob eingehend oder ausgehend, abgewickelt.

Des Weiteren möchte ich anführen, dass, wenn mir eine Preiserhöhung von 364 % angekündigt worden wäre, ich mein Sonderkündigungsrecht umgehend und fristgerecht in Anspruch genommen hätte. Dieses habe ich nämlich beispielsweise am 20.10.2019 ausgeübt, nachdem Sie mir am 18.10.2019 die E-Mail mit dem Betreff „Informationen zu Abgaben, Umlagen, Beschaffungskosten, Servicekosten und Grundpreiserhöhung“ mit der enthaltenen Preiserhöhung auf 25,00 €/Monat zugesendet haben.

Auch über das Online-Kundenportal bei Ihnen ist mir das angeführte Preisinformationsschreiben nie zur Verfügung gestellt worden.

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Meine Forderung an idealenergie.de: Erstellen einer Schlussrechnung mit dem vertraglich vereinbarten Grundpreis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.02.2020 | 09:20
Firmen-Antwort von: idealenergie.de
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.02.2020 | 18:54
von Stefan Pagel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Grundpreiserhöhung zum 01.03.2019 wurde zurückgenommen.




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