Aktenzeichen: 40 0007 060501 3-05
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Ich habe von Ihnen am 16.10.2008 einen Fahrpreisnacherhebungsbrief mit einer Mahnung empfangen. Darin geht es um einen angeblichen Fall, den ich am 10.07.2008 begangen haben soll. Ich möchte hiermit die Anschuldigungen ablehnen.
1. Ich verfüge seit dem 01.08.2006 über ein Schoko-Ticket bei der Rheinbahn AG in Mettmann, das bis zum 31.07.2009 gültig ist (siehe Anlage 1).
2. Ich habe am 5.07.2008 meinen Schoko-Ticket in Essener HBF verloren. Daher glaube ich, dass jemand mein verlorenes Schoko-Ticket benutzt und missbraucht hat. Ich habe meine Schoko-Ticket-Chipkarte aus finanziellen Gründen am 5.08.2008 neu ersetzten müssen, dass hat mir Kosten in Höhe 10,00 € bereitet.
3. Ich bin bis zu diesem Zeitpunkt sehr zufrieden mit dem Service der Deutsche Bahn und bin davon überzeugt, dass es ein Missverständnis oder eventuell ein Datenmissbrauch war, woran ich nicht beteiligt gewesen bin. Ich bitte um Verständnis.
Meine Forderung an DB Vertrieb GmbH:
Ich lehne die Anschuldigungen ab
www.vrr.de/de/tickets_und_tarife/vielfahrer/schokoticket/index.php
Man könnte es essen, aber ob es schmeckt...?! ;)