Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Hermes verweigert Schadenübernahme trotz unsachgemäßem Transport
Bestell-/Kundennummer: Sendungs-ID: 02039144041370
Versendet wurde ein Induktionskochfeld per Hermes.
Bei der Verpackung handelt es sich um die originale Verpackung des Herstellers. Diese dient, insbesondere bei Induktionskochfeldern, nicht nur als Verkaufsverpackung, sondern auch als Transportverpackung. Das Kochfeld selbst wurde zuvor vollständig in Luftpolsterfolie eingewickelt. Die Verpackung wurde durch acht cm dicke Styropor-Platten an alle Seiten verstärkt. Die beschriebene Verpackung wurde anschließend vollständig in Luftkissen eingewickelt und in eine weitere zweite Verpackung verpackt. Die Außenverpackung wurde großflächig mit Warnhinweisen beschriftet und zusätzlich wurde durch entsprechendes Klebeband auf den zerbrechlichen Inhalt aufmerksam gemacht.
Dennoch gelang es Hermes den Inhalt zu beschädigen. Der Edelstahlrahmen ist verbogen. In diesem Zustand lässt sich das Gerät nicht installieren und damit auch nicht ordnungsgemäß verwenden. Es ist insofern unbrauchbar und wertlos.
Die anschließende Reklamation des Schadens bei Hermes wurde ohne nähere Begründung phrasenhaft abgelehnt. Es wurde lediglich darauf abgestellt, dass die Anzeige des Schadens nicht unverzüglich nach der Zustellung erfolgt sein soll. Dies entspricht jedoch nicht einmal der Wahrheit: Dem Empfänger wurde das Paket am 12.02. um 20:13 Uhr (!) zugestellt. Noch am nächsten Morgen setzte er mich von dem Schaden in Kenntnis, sodass ich den Schaden bereits am 13.02 bei Hermes sowohl telefonisch als auch per E-Mail angezeigt hatte.
Nichtsdestotrotz wird die Übernahme des Schadens abgelehnt.
Kann also insoweit nicht empfohlen werden. Da ist die Konkurrenz zuverlässiger.
06.04.2021 | 15:35
Abteilung: Social Service
Hallo Vrezh Harutyunyan,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns Leid, dass Ihre Sendung beschädigt wurde.
Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, antworten Sie bitte auf unsere Mail mit Ihrem schriftlichen Widerspruch.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Als Grund für die Ablehnung wird diesmal angeführt, dass keine Beschädigung der Außenverpackung vorliegen soll. Wohingegen sich Hermes in ihrem erst Schreiben darauf stützte, dass „der Empfänger (…) die Sendung trotz äußerlich sichtbarer Beschädigung angenommen [hat]“.
Bereits diese zwei Aussagen aus zwei Ablehnungsschreiben, die wohlgemerkt dieselbe Sache zum Gegenstand haben, offenbaren die Vorgehensweise von Hermes im Rahmen der Schadensregulierung. Der jeweilige Schadensfall wird zunächst ohne ordnungsgemäße Auswertung der Unterlagen rein vorsorglich mit einer überhaupt nicht fallbezogenen Begründung abgelehnt. Erhebt man hiergegen Widerspruch, erhält man schließlich nach langer Wartezeit eine erneute Ablehnung, die jedoch ebenso eine den Einzelfall betreffende Begründung vermissen lässt.
Wie man an diesem Fall erkennt, bemüht sich Hermes in ihren Ablehnungen nicht einmal mehr um inhaltlich übereinstimmende Begründungen. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, als würde ein Praktikant einen Ablehnungsgrund „würfeln“. Beschreiben lässt sich das Ganze schlicht mit „Willkür“.
Solange Hermes nicht aufhört, eine derartige kundenfeindliche Schadenspolitik zu betreiben, kann von diesem Unternehmen nur abgeraten und an die Konkurrenz verwiesen werden.