15 Views | 23.03.2022 | 12:31 Uhr
geschrieben von Markus Spies

Techniker Krankenkasse (Hamburg)

Absolut menschenunwürdiges Verhalten

Bestell-/Kundennummer: D387743354

Ich bin selbständiger Unternehmer und zahle den Höchstbeitragsatz (990,-- €) monatlich an die Techniker.

SCHLAGWORTE

Durch eine coronabedingte Schieflage im Unternehmen sind ein paar Beiträge aufgelaufen. Ich möchte hier unbedingt erwähnen, dass es nicht um die Schuldfrage der Beiträge, welche mittlerweile auch ausgeglichen sind, geht.

Bei mir steht nun ein wichtiger Zahnarzttermin an, zu welchem die Kostenübernahme von der TK abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass Beiträge offen sein und ich deshalb in eine Notversorgung sei, welche die Kosten für Zahnersatz nicht beinhaltet.

Nachdem ich der unfreundlichen Dame vom Zahnmanagement mitgeteilt hatte, dass die offenen Beiträge inklusive der laufenden Beiträge beglichen seien und ich dieses mit einem amtlichen Schreiben vom Hauptzollamt belegen könne, wurde dieses mit der Begründung abgelehnt, solange das Geld vom Hauptzollamt nicht bei der Tk auf dem Konto sei, würde auch nichts an dem Status "Notversorgung" geändert.

Die Tk glaubt erhaben über alles zu sein! ich verlangte dann einen Teamleiter, aber dieser wurde mir mit der Begründung, dass er mir auch nichts anderes sagen könne, verweigert.

Ich habe meine Mitgliedschaft mittlerweile gekündigt und wechsel in die private Krankenkasse.

Ich bin aber vollends bereit, gegen die Tk zu klagen, meinem Anwalt liegt der Fall inzwischen vor.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Anteilige Kostenübernahme für den Zahnersatz, sofortige Umstellung des Leistungsanspruch


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.03.2022 | 14:00
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Spies,

man hätte Ihnen die Sachlage sicherlich etwas kundenfreundlicher schildern können, gar keine Frage.

Aber rein inhaltlich scheint mir die Techniker Krankenkasse doch Recht zu haben. Der Beleg vom Hauptzollamt reicht nicht aus. Natürlich muss das Geld erst auf dem Konto der Krankenkasse sein.

Das müsste gerade Ihnen als Unternehmer doch logisch erscheinen, dass Geld erst dann wirklich etwas "wert" ist, wenn es auf dem eigenen Konto verbucht ist, oder nicht?

Gestatten Sie mir aber bitte eine Frage in dem Zusammenhang: Warum haben Sie ein amtliches Schreiben vom Hauptzollamt betreffend Ihrer Beitragszahlungen an Ihre Krankenkasse bzw. über den Ausgleich der offenen Posten? Will sagen: Was hat das Hauptzollamt mit dem offene-Posten-Ausgleich der Sozialversicherung zu tun? Wusste ich noch nicht, dass die dafür zuständig sind überhaupt.



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