Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 144 Views | 05.04.2023 | 12:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3454551

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Preiserhöhung verspätet bereitgestellt, Fristen ignoriert.

Bestell-/Kundennummer: 400237962

Preiserhöhungsschreiben erst auf Anfrage bereitgestellt, Sonderkündigungsrecht ignoriert.

Ich habe einen Gasversorgungsvertrag mit E.ON abgeschlossen, in dessen Bedingungen u. a. folgende Regelung enthalten ist:

SCHLAGWORTE

3.5 Online-Kommunikation und Kommunikation per SMS
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation im Rahmen dieses Vertrags online per E-Mail und über das Serviceportal 'Mein E.ON'.
Dazu gehört der Versand von Rechnungen und anderen Dokumenten (wie beispielsweise Preisanpassungsschreiben) als unverschlüsselter E-Mail-Anhang.

Im Portal hinterlegt wurden folgende Preisanpassungsschreiben:
- 02.09.2022 Ankündigung neuer Preise zum 01.11.2022
- 10.10.2022 Rücknahme der Preiserhöhung vom 02.09.2022.

Mitte Februar wollte ich nachsehen, ob die Jahresabrechnung für 2022 bereits vorliegt.
Dabei musste ich feststellen, dass unter dem Punkt "Vertrag" neue Preise angegeben wurden, für welche ich kein Preisanpassungsschreiben finden konnte.
Ich habe daraufhin E.ON angeschrieben, mit der Bitte um Erklärung.
Als Antwort erhielt ich am 24.02.2023 ein Schreiben mit Kopien der o. g. Preisanpassungschreiben, jedoch leider keine Erklärung für die Grundlage der im Portal geänderten Preise.

Auf meine erneute Bitte um Klärung erhielt ich am 27.02.2023 ein Preisanpassungschreiben, datiert auf den 12.12.2022.
Auf meine Anfrage, wo ich das Schreiben im Portal finden kann, erhielt ich keine Antwort.

Nach meinem Verständnis wurde das Schreiben damit am 27.02.2023 vertragsgemäß bereitgestellt.
Laut Lieferbedingungen werden Preiserhöhungen zum 1. eines Monats wirksam und müssen 6 Wochen vorher angekündigt werden.
Mit Zugang am 27.02.2023 ergibt sich damit ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30.04.2023.

Ich habe daraufhin von meinem Sonderkündigungsrecht zum 30.04.2023 Gebrauch gemacht.
E.ON hat mir ohne Begründung oder weitere Erklärung dieses Recht verweigert und behauptet eine Kündigung zum 30.01.2024.

Wenn überhaupt, erwiderte E.ON meine Anfragen bisher mit Standardantworten ohne auf meine Anfragen einzugehen oder erbetene Erklärungen zu liefern.
Ich hoffe, auf diesem Weg zu einem inhaltlichen Dialog und zu einer Klärung zu kommen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Einhaltung der Vertragsbedingungen, inhaltsbezogene Kommunikation.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.04.2023 | 09:17
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-3454551,

herzlichen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns sehr leid, dass es Unstimmigkeiten gibt und Sie verärgert sind. Das war auf keinen Fall unsere Absicht.

Wir haben uns Ihr Vertragskonto sehr gern ganz genau für Sie angesehen: Über Ihre ab Februar 2023 gültigen Preise haben wir Sie am 12. Dezember 2022 per Brief informiert. Einen Postrückläufer haben wir dazu nicht erhalten, weshalb wir davon ausgehen, dass unser Brief ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Gern haben wir Ihrem Wunsch entsprochen und Ihren Vertrag jetzt zum 30. April 2023 für Sie beendet. Eine schriftliche Bestätigung ist schon auf dem Weg zu Ihnen. Bitte teilen Sie uns zu diesem Datum Ihren abgelesenen Zählerstand mit - wir erstellen dann gern Ihre Schlussrechnung für Sie.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.

Viele Grüße Ihre E.ON Enegie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.04.2023 | 11:35
von ReclaBoxler-3454551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
An dieser Stelle danke für die Antwort und das Eingehen auf mein Anliegen.
Die Angabe, die Preiserhöhung sei per Brief zugegangen, kann ich nicht beurteilen.
Selbst dann wäre das nach meinem Verständnis der Vertragsbedingungen nicht vertragskonform.

Ja, die Kündigungsbestätigung zum 30.04.2023 habe ich erhalten, danke dafür.
Leider wurde meinem neuen Versorger ein anderes Datum genannt, der Anbieterwechsel ist also noch in Klärung.

Der zweite Aspekt waren die erhöhten Preise, die nach meinem Verständnis erst nach dem Ende des Sonderkündigungsrechts ab dem 01.05.2023 wirksam werden können.
Diese wurden jedoch bisher nicht korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen




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