70 Views | 11.04.2023 | 15:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5339051

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Korrigierter Zählerstand nicht an Netzbetreiber übermittelt

Bestell-/Kundennummer: 65141552130

Bei der Schlussrechnung wurde ein falscher Zählerstand zugrunde gelegt. Der nachfolgende Gasversorger stellte daraufhin eine zu hohe Rechnung. Inzwischen wurde der Zählerstand korrigiert, wird aber nicht an den Netzbetreiber übermittelt.

Zum 23.11.2021 kündigte ich den Gasliefervertrag bei Wunderwerk und übermittelte den Schlusszählerstand sowohl an Wunderwerk als auch an den Netzbetreiber Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas.

SCHLAGWORTE

Vom Netzbetreiber erhielt ich eine schriftliche Bestätigung des korrekten Zählerstands.

Wunderwerk erstellte eine Schlussrechnung. Leider fiel erst im Nachhinein bei einer Abschlagserhöhung des nachfolgenden Lieferanten auf, dass in der Schlussrechnung ein zu geringer Schlusszählerstand zugrunde gelegt wurde.

Nachdem ich den korrekten Zählerstand an Wunderwerk übermittelt habe, wurde eine korrigierte Rechnung erstellt.

Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung wurde dieser Zählerstand aber bis jetzt nicht an den Netzbetreiber übermittelt, sodass die nachfolgende Rechnung nicht korrigiert werden kann.

Nach Auskunft vom Netzbetreiber kann er den Zählerstand nicht korrigieren, solange Wunderwerk den richtigen Zählerstand nicht übermittelt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Wunderwerk AG: Übermittlung des korrigierten Zählerstands an den Netzbetreiber.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


14.04.2023 | 12:17
von ReclaBoxler-5339051 | Regelverstoß melden
Am 12.04. rief mich ein Mitarbeiter von Wunderwerk an und sagte zu, den korrigierten Zählerstand per Email an den Netzbetreiber Mitnetz Gas zu übermitteln. Das wurde von Wunderwerk auch nochmal per Email an mich bestätigt. Stand heute ist beim Netzbetreiber immer noch der falsche Zählerstand eingetragen. Die Mitarbeiterin an der Hotline sagte, daß sie keinen Einfluss auf die Fachabteilung hat und man nur abwarten könne.

19.04.2023 | 12:13
von ReclaBoxler-5339051 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.05.2023 | 13:43
von ReclaBoxler-5339051 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 27.04. kam eine automatische Email, daß mein Anliegen bearbeitet würde.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: