Durch fluege.de gelöste Beschwerde. | 98 Views | 12.03.2023 | 21:15 Uhr
geschrieben von Erwin Harbauer

fluege.de (Leipzig)

Gebühren für keine Leistung; keine bestätigte Flugbuchung

Bestell-/Kundennummer: Hinflug: 15044726/ Rückflug: 15044725/OG_M16LMA

"fluege.de" hat meine Flüge mit einer Preiserhöhung um EUR 300,-- abgebucht, jedoch nur den Rückflug bestätigt. "fluege.de" will nun eine Vermittlungsgebühr des günstigsten Flugangebots i. H. v. Euro 150,-- für die nicht erbrachte Leistung".

Ich hatte versucht, drei günstige Flüge von Berlin nach Reykjavik zu buchen und kam zum ersten Mal auf "fluege.de".

SCHLAGWORTE

Nach viel hin und her konnte ich die Flüge tatsächlich buchen, wurde aber bei der Bezahlung darauf hingewiesen, dass sich der Preis kurzfristig um Euro 300,-- erhöht hat.

Dies habe ich leider akzeptiert und die Flüge samt Aufpreis bezahlt.

Ich musste mich daraufhin bei der Fluggesellschaft melden, um die Sitzplätze zu buchen. Hier wurden wir überrascht, da wir nur den Rückflug (also Reykjavik nach Berlin) finden konnten. Einige Minuten später bekam ich eine E-Mail von "fluege.de" mit der Mitteilung, dass der Hinflug noch nicht fest gebucht war und ich irgendwie diese Tatsache bei der Buchung bereits schon wissen sollte. Hä? Also wir haben jetzt einen fest gebuchten Flug von Reykjavik nach Berlin, aber keinen Flug nach Reykjavik. Sehr ungünstig!

Kurz danach hat "fluege.de" eine zweite E-Mail versandt. In diese E-Mail steht, dass "wie im Flugangebot ersichtlich (ist), erheben wir für die Vermittlung des günstigsten Flugangebots eine Vermittlungsgebühr", welche nochmals EUR 150,-- entspricht. Eine weitere Frechheit!

"fluege.de" möchte tatsächlich eine Gebühr für eine Leistung, welche die Firma nicht erbracht hat, erheben!

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Meine Forderung an fluege.de: Erstattung 100 % des Flugpreises, die Vermittlungsgebühren, sowie die Sitzplatzbuchung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.04.2023 | 05:32
von Erwin Harbauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Anbieter weigerte die Erstattung. Ich bin dabei die Sache über die Kreditkartenfirma anderweitig zu lösen


26.04.2023 | 16:14
von Erwin Harbauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kreditkartengesellschaft hat das Geld "vorerst" zurückerstattet.




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