0 Views | 19.06.2023 | 11:20 Uhr
geschrieben von Dusica Bajramovic

voxenergie GmbH (Berlin)

Unzufrieden mit dem Service

Bestell-/Kundennummer: 8790425615

Abschläge, Preiserhöhungen, untergeschobene Verträge.

Energieversorger dürfen nur einseitige Preisanpassungen vornehmen, wenn sie im Vertrag deutlich erklären, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist.

SCHLAGWORTE

Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen, ist nur mit Zustimmung oder nach zulässiger Preiserhöhung möglich. Heben Energieversorger die Preise an, müssen sie dies mindestens vier bis sechs Wochen vorher mitteilen, das ist hier passiert, dennoch ist eine Preissteigerung in laufenden Verträgen nicht ohne Weiteres möglich, so die Verbraucherzentrale.

Davon ist bei Voxenergie nichts zu spüren. Laut Verbraucherzentrale müssen formulierte Preisgarantien von 24 Monaten einhalten werden. Fehlanzeige.

Nach der Jahresabrechnung von 2022, welche ich in einem mehr als deutlichen Guthaben schloss, wurde der Abschlag für das folgende Jahr 2023 mehr als 120 EUR hinaufgesetzt, bei einem minimalen Verbrauch von jährlichen 2040 kWh. Kündigungsschreiben werden teils ignoriert, oder noch bis 2025 ans Unternehmen gebunden.

Der Hinweis auf den Preis auf dessen Homepage ist versteckt, vermutlich soll er unentdeckt bleiben. Daneben ein unzureichender Kundenservice. Ich bin aktuell arbeitslos und stecke im Leistungsbezug, zudem läuft eine Privatinsolvenz.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Abschlag auf meinen Verbrauch anpassend/zahlbar machen (Vorschlag max. 100 EUR).


 
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