C&A Mode GmbH & Co. KG (Backnang)
Zusage über Umtausch und Geldauszahlung nicht eingehalten
Bestell-/Kundennummer: 4164
C&A Mode, Backnang: Abzocke, kundenunfreundlich, Zusage nicht eingehalten
am 24.06.2023 war ich in Ihrem Ladengeschäft in Backnang, um nach Hemden zu schauen.
Dabei hatte ich dann zwei Hemden in der engeren Auswahl, war mir aber dennoch nicht sicher. Die Verkäuferin gab sich alle Mühe, machte mir dann den Vorschlag, beide Hemden zur Ansicht mitzunehmen, ich könne diese bei Nichtgefallen binnen 4 Wochen zurückgeben und bekomme mein Geld zurück. Aufgrund dieser Zusage ging ich auf diesen Vorschlag ein und verließ mich auf die Aussage der Verkäuferin.
Genau eine Woche später (01.07.2023) brachte ich die beiden Hemden originalverpackt zurück. Nun hieß es plötzlich, man könne mir das Geld nicht mehr ausbezahlen, sondern mir nur einen Gutschein geben.
Ich berief mich auf die Aussage der Verkäuferin, aber selbst die stellvertretende Filialleiterin war - trotz meinen Einwände nicht bereit, den Betrag zu erstatten, sondern gab mir lediglich eine Gutscheinkarte. Anscheinend gäbe es zum 01.07.2023 eine neue Anweisung, wonach kein Geld mehr ausgezahlt, sondern nur noch Gutschein ausgegeben werden dürfe. Wäre ich noch am 30.06. gekommen, hätte ich noch den Betrag ausbezahlt bekommen.
Über dieses kundenunfreundliche Verhalten bin ich mehr als verärgert. Ich verließ und verlasse mich auf das Versprechen der Verkäuferin und erwarte die Rückzahlung des Betrages. Selbst die Verkäuferinnen wussten zuvor nichts von einer solchen Regelung. Unter diesen Umständen hätte ich die Hemden nie mitgenommen.
Ich erwarte die umgehende Rückzahlung des Betrages, wie mit der Verkäuferin am 24.06.2023 vereinbart, und bitte eine schriftliche Stellungnahme.
Ein sehr verärgerter Kunde!
generell gibt es im stationären Handel kein Umtauschrecht. Der Händler muss die Ware also NICHT zurück nehmen. Wenn er dies trotzdem macht, geschieht dies nur aus Kulanz.
Wenn es eine Anweisung aus der Hauptverwaltung ist, muss der Mitarbeiter sich auch daran halten. Da nützt auch das diskutieren nicht. Wie erwähnt, er kann die Rücknahme im Ganzen unterlassen.
warum der Hinweis auf das (nicht existierende) Umtauschrecht, wenn, wie Sie dann selbst bemerken, es a) dem Herrn Müller nicht um einen (freiwillig eingeräumten) Umtausch geht, sondern um eine (freiwillig eingeräumte) Rückgabe?
Ein Umtausch im weiteren Sinne wurde ja über den angebotenen Gutschein freiwillig eingeräumt.
Und b) geht es Herrn Müller nicht um gesetzliche Bestimmungen im stationären Handel, sondern um Einhaltung der freiwillig zugesagten Rückgabemöglichkeit.
Im Normalfall sollte Jedermann (nicht nur ein Händler) seine Zusagen einhalten und der Kunde sollte sich auf diese Zusagen verlassen können, da diese kaufentscheidend sein können!
Demzufolge besteht da durchaus Diskussionsbedarf, wenn Zusagen im Nachhinein nicht mehr eingehalten werden! Und eine Beschwerde über dieses Verhalten hat damit eine absolute Berechtigung!
Und dies völlig unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen, welche den stationären Handel betreffen.
Insofern geht Ihr Kommentar komplett am Thema vorbei und wirkt eher wie eine unnötige Belehrung, die Niemanden (und erst Recht Herrn Müller nicht) weiterhilft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mal wieder nur eine Standartantwort Ihrerseits! Ich hatte den Fall ausführlich beschrieben. Zu dem Zeitpunkt meines Besuches hingen weder Hinweisschilder aus noch wusste die Verkäuferin von solch einer Änderung und wie sich am 01.07.2023 herausstellte, war dies auch anderen Verkäuferinnen erst seit dem 01.07.2023 bekannt.
Bei meinem Besuch eine Woche vorher machte mir sogar die Verkäuferin den Vorschlag beide Hemden mitzunehmen, bei Nichtgefallen erhalte ich mein Geld zurück. Hierauf berufe ich mich und erwarte eine Kulanzregelung!
Hier die Standardantwort von C&A:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne haben wir bezüglich Ihrer Beschwerde noch einmal Rücksprache mit unserer Zentrale gehalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Betrag auf der Ihnen ausgehändigten Geschenkkarte nicht an Sie ausgezahlt werden kann.
In der Filiale sollten sich entsprechende Hinweisschilder zu diesem neuen Ablauf befinden. Zudem habe wir auch Durchsagen eingerichtet, welche auf diese neue Regelung hinweisen.
Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei jedem Umtausch immer um einen freiwilligen Service handelt und kein Anspruch auf die Erstattung des Warenwerts auf die bei dem Kauf genutzte Zahlungsart besteht.
Das Guthaben auf Ihrer Geschenkkarte kann entweder von Ihnen oder durch andere Personen in der Filiale eingelöst werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr C&A Online-Shop
Fabian Geiermann