Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 97 Views | 24.07.2023 | 12:43 Uhr
geschrieben von Hildburga Dr. Schauer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Vertragsbruch durch Erhöhung des garantierten Preises

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 400225409

Mein mit E.ON laufender Erdgasvertrag wurde in der Erdgasrechnung 2021/22 vom 06.03.2022 zu den bis dahin geltenden Bedingungen (Arbeitspreis 5,26ct/kWh netto als Festpreis während der Laufzeit) bis zum 28.02.2023 verlängert.

SCHLAGWORTE

Dieser Vertrag wurde von E.ON dadurch gebrochen, dass mir mit Schreiben vom 12.12.2022 eine Erhöhung des Arbeitspreises auf 15,93 ct/kWh angekündigt wurde. Dagegen habe ich mit Schreiben vom 10.01.2023 (zugestellt am 13.01.2023) Widerspruch erhoben, auf den keine Reaktion erfolgte.

Ungeachtet dieses Widerspruchs wurde von E.ON in der Jahresrechnung 2022/23 vom 18.04.2023 bereits ab dem 01.02.2023 vertragswidrig für die im Februar verbrauchte Menge von 2674,048 kWh der erhöhte Preis von 15,93 ct/kWh zugrunde gelegt und ein Preis von 425,98 € netto (= 455,80 € brutto) berechnet wurde, obgleich für Februar nur 140,65 € netto (=150,50 € brutto) hätten berechnet werden dürfen.

Auch auf meinen gegen diese Jahresrechnung eingelegten Widerspruch mit der Forderung einer (zusätzlichen) Rückzahlung von 305,30 €, der am 27.04.2023 per Einschreiben mit Rückschein zugestellt wurde, hat E.ON nicht reagiert, auch nicht auf spätere Rückzahlungsaufforderungen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zahlung von 305,30 € und Korrektur der Jahresrechnung 2022/23


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.07.2023 | 12:43
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Hilburga,

herzlichen Dank für Ihre Beschwerde.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns bisher nicht besser um Ihr Anliegen gekümmert haben. Wir haben Ihre Beschwerde jetzt direkt an unseren zuständigen Fachbereich gleich für Sie weitergeleitet und dort um Klärung und Bearbeitung gebeten.

Die Kolleginnen und Kollegen melden sich anschließend gern ausführlicher wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


30.07.2023 | 12:19
von Hildburga Dr. Schauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Mitarbeiterin von E.ON erklärte telefonisch, E.ON werde meiner Forderung nach einer Korrektur der Jahresrechnung und (Rück-) Zahlung von 305,30 € aus den von mir geleisteten Vorauszahlungen nicht nachkommen, da E.ON trotz einer festen Vertragslaufzeit jederzeit den Preis ändern könne.


06.08.2023 | 15:30
von Hildburga Dr. Schauer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON weigert sich ausdrücklich, meiner Forderung nach einer neuen - korrekten - Rechnung und Rückzahlung von 305,30 € nachzukommen.




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