Deutsche Bahn AG (Berlin)
Wie die Bahn Fahrgastrechte umgeht
Wir hatten für einen Zug Sitzplätze reserviert.
Der Zug fiel aus, das Ticket sollte ohne Zugbindung gelten. Wir mussten also erneut Sitzplatzreservierungen buchen.
Auch mit dem nunmehr benutzten Zug versäumten wir, wie so oft, den Anschluss und somit den Anspruch auf Sitzplätze. Die ursprünglich gebuchten Plätze wurden erstattet, die Plätze im Ersatzzug nicht. Da sich die Erstattung online nicht beantragen ließ, habe ich die geforderten Formulare und Unterlagen am Bahnhof eingereicht.
Nunmehr fordert die Bahn erneut Unterlagen an, die ich nicht haben kann (das Ticket für den Ersatzzug) oder bereits eingereicht habe (Sitzplatzreservierungen). Insgesamt habe ich so 19,60 Euro für nicht erbrachte Leistungen bezahlt.
Ich hoffe auf eine Anzeige durch die Aufsichtsbehörden.
"Ich hoffe auf eine Anzeige durch die Aufsichtsbehörden"
Wer, glauben Sie, sollte das machen, wenn nicht Sie?
Oder haben Sie bereits Anzeige erstattet?
Oder glauben Sie, dass die Aufsichtsbehörden das hier liest? 👁️
Eine Erstattung von Sitzplatzreservierungen eines Zuges der nicht zum Fahrschein gehört, erfolgt nicht.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst