454 Views | 24.04.2011 | 00:00 Uhr
geschrieben von R. Heinich

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Gaszähler im Okt. 2010 ausgebaut, bis heute keine Schlußrechnung

Bestell-/Kundennummer: 3520487

Am 04.10.2010 ist mein Gasanschluss auf Grund einer Heizungsumstellung weggefallen, der Zähler wurde ausgebaut. Die Abmeldebestätigung sowie der Zählerstand wurde laut Aussage des örtlichen Netzbetreibers "Südsachsen- Netz- GmbH" am 10.11.2010 übermittelt.

Seit November 2010 mehrfach per Mail und Fax TeldaFax aufgefordert, mir eine Schlussrechnung zu schicken. Mindestens 30 mal versucht, bei der "Service - Hotline" jemanden zu erreichen, leider vergeblich.

Per Einschreiben setzte ich dann eine Frist bis zum 21.03.2011. Von Teldafax kam keine Rückmeldung. Ein Mahnbescheid mit einer Forderung von 408 € wurde am 04.04.2011 zugestellt.

Heute nun bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben, worin mir mitgeteilt wird, dass Teldafax, vertreten durch einen Anwalt, in Widerspruch geht, und zwar gegen den gesamten Anspruch.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: 408,00 € Vorauszahlung Gas (durch monatliche Abschläge)


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Kommentare und Trackbacks (7)


24.04.2011 | 22:59
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie aufgrund Ihrer Vorauszahlungen eine berechtigte Forderungen gegenüber TelDaFax von 408 EURO? Für diese Forderung haben Sie einen Mahnbescheid beantragt? GLÜCKWUNSCH! Genau der richtige Weg, den man bei dieser "Firma" gehen muss.

Dass T. diesem Mahnbescheid widerspricht, ist doch völlig klar. Ansonsten hätten Sie sofort einen vollstreckbaren Titel und könnten den Gerichtsvollzieher losschicken.

Nachdem Sie A gesagt haben, sollten Sie jetzt auch B sagen und Klage einreichen. Sonst sind die Paarundzwanzig EURO für den Mahnbescheid weg.
Für die Klage beim Amtsgericht brauchen Sie nicht mal einen Anwalt.
Die Klage wird T. mit Sicherheit nicht erwidern - denn die Sachlage ist völlig klar. Kein Gericht in Deutschland wird Ihre berechtigte Forderung aus 2010 abweisen. Vergessen Sie auch nicht die Zinsen geltend zu machen - die stehen Ihnen auch zu.

Viel Erfolg
Peter

02.05.2011 | 19:59
von R. Heinich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute keine Reaktion von Teldafax.


03.05.2011 | 14:56
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?":

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

und

von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit Musterschreiben und Hinweisen:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

03.05.2011 | 15:22
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
1) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

3) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

4) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"

www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html

18.05.2011 | 12:56
von R. Heinich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teldafax schrieb am 04.05.2011

"in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „Gaszähler im Okt. 2010 ausgebaut, bis heute keine Schlußrechnung“ Stellung.

Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Schlussrechnung gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Die entsprechende Fachabteilung wurde auf die Dringlichkeit hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir Ihrer Anfrage nach einer Schlussrechnung zeitnah nachkommen werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf "

Leider bis heute immer noch keine Schlussrechnung...


18.05.2011 | 14:36
von ReclaBoxler-2402287 | Regelverstoß melden
1) Kommentar vom 17.05.11, 20.58 Uhr, zur Teldafax-Beschwerde "Teldafax zahlt Kaution nicht aus" beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927

2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

08.06.2011 | 22:57
von R. Heinich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt keine Rückmeldung von Teldafax. Klage wurde eingereicht.




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