Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 956 Views | 20.05.2011 | 07:08 Uhr
geschrieben von Jürgen Flügel

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Inkompetenter Kundenservice nach Todesfall des Vertragspartners

Bestell-/Kundennummer: Best.Nr.10305502 - Vertragskto. 121534542

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

der Vertragspartner der Fa. Stromio GmbH (mein Schwiegervater) ist Ende Januar 2011 verstorben. Dies habe ich mittlerweile mehrfach sowohl per e-Mail, als auch telefonisch, als auch per Einschreibbrief der Firma Stromio mitgeteilt. Ich habe gleichzeitig darum gebeten, zu klären, wie mit dem Stromabnahmevertrag, der ab 1.2.2011 laufen sollte, zu verfahren sei.

Das zu versorgende Anwesen ist seit dem Todesfall nicht bewohnt. Es gab und gibt bis heute keine Reaktion/Stellungnahme/Aussage der Firma Stromio auf meine Anfragen. Die vereinbarten monatlichen Abschlagszahlungen wurden seit dem 1.2.11 abgebucht, seit April ist jedoch das Konto meines Schwiegervaters gelöscht - keine weiteren Lastschriften werden mehr eingelöst.

Prompt kam eine Mahnung über ausstehenden Zahlungen, verbunden mit der Drohung, den Vertrag zu kündigen - adressiert an den Verstorbenen. Die Abteilung Kundenservice verdient ihren Namen nicht, wenn sie in dieser Art mit ihren Kunden umgeht.

Was kann man tun, damit sich jemand seitens der Stromio GmbH der Angelegenheit widmet? Und nicht nur völlig nichtssagende e-Mail-Empfangsbestätigungen sendet, worin versichert wird, dass der Firma 'mein Anliegen wichtig sei und man sich in jedem Fall darum kümmern werde'.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Vernünftige Antwort von Stromio GmbH


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
08.07.2011 | 13:58
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (10)


20.05.2011 | 07:43
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey Jürgen Flügel: Sie haben ja alles versucht, die Sache in geregelte Bahnen zu lenken. Wenn Stromio unbedingt das Geld bei einem Toten eintreiben will, lassen Sie 'se doch! Ich würde in dem Zusammenhang auch gleich alle eingehenden Briefe mit dem Vermerk "Verstorben" zurückgehen lassen.

Problematisch kann's natürlich noch werden, wenn Sie und Ihre Frau als Erben eingesetzt worden sind. Dann könnte es gut sein, dass Stromio versuchen wird, bei Ihnen das Geld beitreiben zu wollen. In diesem Fall würde ich mir an Ihrer Stelle dann doch einen Anwalt nehmen.

20.05.2011 | 15:38
von Oliver Heidelbach | Regelverstoß melden
Dieses "Spiel" kenne ich noch vom Tod meiner Oma her vor einigen Jahren. Damals passierte es fast genauso mit der Bewag in Berlin.

Das Problem war, dass in den Computer-Eingabemasken der Sachbearbeiter nicht vorgesehen war, dass ein Nichtvertragsnehmer den Vertrag kündigt. Damals ging es, glaube ich, mit zwei Briefen und drei Anrufen ab.

Mein Tipp: Hartnäckig bleiben und immer weiter die "Befehlskette" hoch, bis zum Geschäftsführer.

Wenn eine Einzugsermächtigung besteht, unbedingt auch daran denken, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

28.05.2011 | 20:06
von Jürgen Flügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
nein - der Stand der Dinge ist leider unverändert, da sich die Firma STROMIO nicht gemeldet/geäußert hat. Da sich der 'Schadensort' aber 600km entfernt befindet, kann ich nicht sagen, ob evtl. eine Stellungnahme auf dem Briefweg (?) erfolgt ist, vielleicht auch wieder an den Verstorbenen adressiert. Sollten sich tatsächlich neue Entwicklungen ergeben, werde ich Sie selbstverständlich informieren.
MfG - Jürgen Flügel


28.05.2011 | 21:10
von ReclaBoxler-7815128 | Regelverstoß melden
www.senioren-kompass.de/info/downloads/pdf/strom.pdf

05.06.2011 | 11:09
von Jürgen Flügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
Stromio hat sich überraschenderweise gemeldet und zugesagt, den Vertrag zu Mitte April aufzulösen - warum dieses Datum? Eine Schlussabrechnung soll auch noch erstellt werden - bin gespannt, wie diese aussehen wird.


20.06.2011 | 12:27
von Jürgen Flügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist die Situation unverändert - trotz aller Beteuerungen, die Angelegenheit jetzt klären zu wollen, kommt auch vier Wochen nach Beschwerdeingabe keine Lösung in Sicht. Meine Fragen bleiben nach wie vor unbeantwortet, der Zählerstand ist gemeldet und ich warte weiter.


13.07.2011 | 17:02
von Jürgen Flügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Teilerfolg kann gemeldet werden - man schreibt und spricht mit mir. Jetzt tun sich leider neue Hürden auf, da ich dem neuen Versorger RWE erneut den Zählerstand melden muss, bevor weitere Schritte zur Schlussrechnung unternommen werden können.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf.


21.07.2011 | 10:53
von Jürgen Flügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem ist nach wie vor ungelöst, obwohl Stromio mir 'umgehende Behandlung' zugesagt hat. Vielleicht liegt es aber jetzt am Grundversorger RWE, der den abgelesenen Zählerstand in Frage stellt und somit Verzögerungen verursacht.
Wenn ich etwas aus diesem Vorgang gelernt habe, so ist es - Geduld zu haben!


28.07.2011 | 11:44
von Jürgen Flügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und wieder überrascht Stromio mit einer sogenannten Schlussabrechnung, die einen geschätzten Stromverbrauch als Berechnungsgrundlage nimmt, obwohl der tatsächliche Zählerstand bekannt ist. Wie zu vermuten, wird bei der Schätzung ein mehr als vierfacher Verbrauch als der tatsächliche Verbrauch angesetzt.
Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, hat Stromio ihre Abrechnung mit vielen Grüßen an den Verstorbenen gesandt...


21.08.2011 | 20:48
von Jürgen Flügel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es geschehen doch noch Wunder: Stromio hat sich nicht nur geäußert, sondern sich nach langem Sträuben entschlossen, einen Teilbetrag wieder an die Erben zurückzuzahlen.
Zwar wurden meine im Laufe der letzten Monate gestellten Fragen kaum beantwortet, doch das Ergebnis ist zufriedenstellend.
Vielen Dank für die ReclaBox-Plattform, ohne die ich wahrscheinlich noch nicht über die stereotypen Antwort-e-Mails hinausgekommen wäre.




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