FONIC (Nürnberg)
Widerrechtlich eine Rücklastschrift über Guthaben eingezogen
Im letzten Monat lud ich ein Guthaben von 10 € über fonic.de auf. Dadurch dass mein Konto nicht ausreichend gedeckt war, wurde die Lastschrift wieder zurück gebucht.
Fonic zog mir automatisch mein Restguthaben von der Karte ab und zeigte mir ein Minus Guthaben an, weil es sich die Rücklastschriftgebühr von 15 € eingeholt hatte. Meine Karte wurde sofort gesperrt.
Nun habe ich folgendes herausgefunden:
a.) Laut Entscheid des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 154/04) darf mir kein Bankinstitut wegen mangelnder Deckung eine Gebühr für eine Rücklastschrift auferlegen.
b.) Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 30.09.2010 (Az. 2 U 1388/09) untersagt, eine allgemeine Geschäftsbedingung weiter zu verwenden, nach der Kunden eine Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften zu zahlen hätten.
Daher fordere ich unverzüglich meine 15 € Rücklastschrift zurück.
Seitdem ich Fonic darüber in Kenntnis gesetzt hatte, antwortet mir der Kundenservice nicht mehr. Leider sind ein Dutzend e-Mails bis jetzt unbeantwortet geblieben.
Der Urheber der Lastschrift muss selbstverständlich weiterhin Rücklastschriftgebühren zahlen. Das hätte Ihnen aber auch spätestens beim Punkt mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen auffallen können, mit denen hat das abbuchende Unternehmen nichts zu tun, da die nur Geschäfte zwischen Ihnen und Ihrer Bank betreffen.
Die Rücklastschriftgebühren Seitens des Mobilfunkbetreibers decken auch nicht nur die Kosten, die Ihre Bank dem Abbucher auferlegt hat, sondern auch Bearbeitungs- und Verwaltungskosten. Lesen Sie mal lieber die Fonic AGB durch, da steht das sicherlich nochmal drin.
Im übrigen: Wieso laden Sie Ihre Karte auf, wenn das Konto nicht gedeckt ist? Und wieso kommen Sie auf das schmale Brett, dass dafür jemand außer Ihnen zahlen soll?
Beschwerde ist gelöst.