Durch goldgas SL gelöste Beschwerde. | 2464 Views | 30.08.2011 | 22:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6291231

goldgas SL GmbH (Großhabersdorf)

Goldgas verlangt ab sofort Vorkasse - zweites Teldafax?

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1216516

Seit 01.11.2010 habe ich einen Vertrag (Vertragskonto 1216516) bei Goldgas mit Preisgarantie. Schriftlich wurde vereinbart, dass die Abschläge jeweils zum Monatsende von meinem Konto abgebucht werden und es keine Vorkasse gibt. Zu Vertragsbeginn wurde mir der Vertrag mit den vereinbarten Einzugsterminen zur Verfügung gestellt. Bis Ende Juli hat alles ohne Beanstandung geklappt.

SCHLAGWORTE

Am 11.08.2011 wurde ich nun schriftlich von Goldgas informiert, dass man aufgrund des Wachstums und den monatlich zu beschaffenden Gasmengen nicht länger in Vorleistung treten könne und daher die AGB mit Wirkung ab 15.08.2011 geändert werden. Ab sofort wird Vorkasse verlangt. Und dazu wurde dann noch Folgendes geschrieben:

„Da wir wissen, dass eine solche Umstellung die Kontenplanung berühren kann, werden wir die Anpassung mit einem Zwischenschritt vornehmen. Das bedeutet, wir ziehen den Abschlag für den Monat August am 15.08.2011 von Ihrem Konto ein. Ab September erfolgt die Abbuchung nach der neuen Vereinbarung erstmals am 01.09.2011 und dann jeweils am 01.11.2011. Sollten Sie mit der Beendigung der alten Regelung nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens kündigen.“

Man hat mir also gerade mal einen einzigen Werktag für die neue Kontenplanung eingeräumt; und dann das o. g. Anschreiben dazu. Welch ein Hohn, was hat man sich bloß dabei gedacht?

Ich meine, dass Goldgas nicht berechtigt ist, bestehende Verträge einseitig zu ihren Gunsten abzuändern. Außerdem wurde keine neue Vereinbarung geschlossen. Dazu ist immer die Zustimmung aller betroffenen Parteien notwendig. Hinzu kommt noch, dass lt. eigenen Goldgas-AGB derartige Änderungen mindestens mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende vor dem geplanten Wirksamwerden am 1. des Folgemonats mitgeteilt werden müssen. Danach könnten Änderungen also - wenn überhaupt - erst zum 01.11.2011 wirksam werden. Zu diesem Termin habe ich übrigens seit längerem wegen angekündigter drastischer Preissteigerungen bereits rechtswirksam gekündigt.

Ich habe gleich am 11.08.2011 der vorzeitigen Abbuchung per Mail widersprochen und im Falle der Abbuchung die Retoure angekündigt. Als einzige Reaktion folgte dann dennoch die Abbuchung am 15.08.2011. Ich habe diese Abbuchung am 23.08.2011 retournieren lassen und Goldgas nochmals schriftlich auf den bestehenden Vertrag hingewiesen und die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Am Tag darauf erhielt ich eine Mail von Goldgas mit dem Tenor, man könne meine Verärgerung über die spät versandte Zahlungsinformation verstehen. Für den Abschlag August wurde mir daher ein Zahlungsaufschub bis 30.08.2011 eingeräumt, sodass in diesem Monat letztmalig der Abschlag im Nachgang zur Belieferung fällig würde. Man werde mir einen neuen Abschlagsplan zusenden und die Einzugsermächtigung löschen. Auf meine eigentlichen Einwände wurde natürlich nicht eingegangen.

Da mein Vertrag ohnehin endet und um mir weiteren Stress zu ersparen, wollte ich eigentlich die Änderungen hinnehmen, die Überweisungen wie gewünscht leisten, auch wenn Goldgas unrechtmäßig gehandelt hat.

Statt dem neuen Abschlagsplan erhielt ich dann aber zwei Tage später eine Mahnung. Zusätzlich stellte man mir 10,76 EUR Retouregebühren und 5 EUR Mahnkosten in Rechnung.

Diese Mitteilung hat bei mir das Fass dann doch noch zum überlaufen gebracht und ich habe am 26.08.2011 per Fax den Gebühren und Kosten widersprochen (Abbuchung unrechtmäßig und außerdem hatte sie ja untersagt), sowie nochmals auf die Unwirksamkeit der AGB-Änderung hingewiesen. So werden AGB-Änderungen (siehe auch Urteil des BGH NJW 1999, 1865) nur dann wirksam (verkürzt wieder gegeben), wenn u. a.

  • ein wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB vorhanden ist
  • die Mitteilung der geänderten Fassung der AGB unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist erfolgte
  • die Mitteilung der AGB-Änderung einen Hinweis darauf enthält, dass ohne Reaktion die Zustimmung zu den Änderungen angenommen wird

Bei Vertragsabschluss hat Goldgas mir garantiert, keine Vorauszahlungen zu beanspruchen und da auch mein Goldgas-Vertrag dementsprechend ausstaffiert ist, war mit einem so gravierenden Eingriff in das Vertragsverhältnis nicht zu rechnen und somit gab es diesbezüglich auch keinen wirksamen Änderungsvorbehalt.

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Von einer angemessenen Frist kann ebenfalls nicht gesprochen werden, wenn mir mit Frist von nicht einmal vier Kalendertagen (darin Tag der Postzustellung und Wochenende) mitgeteilt wird, dass die Fälligkeit vom 31.08. auf den 15.08. vorgezogen wird und 14 Tage später erneut gezahlt werden muss.

Außerdem widerspricht die Fristsetzung den eigenen AGB-Regeln (Frist siehe oben).

Allein aus diesen Gründen sind die AGB-Änderungen mir gegenüber komplett unwirksam, so dass die bisherigen AGB und somit auch die Abschlagszahlungen zum Monatsende bis zum vereinbarten Vertragsende 31.10.2011 weiter gelten. Ich habe abschließend die Überweisung der Abschläge zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Terminen angekündigt (August habe ich am 29.08.2011 überwiesen).

Tags darauf habe ich dann doch den angekündigten Abschlagsplan erhalten. Da sind jetzt als Zahlungstermine 31.08.2011 und 30.09.2011 genannt; also Fälligkeit wieder zum Monatsende und nicht wie ursprünglich gefordert und in den neuen (unwirksamen) AGB stehend zum Monatsanfang. Entweder weiß bei Goldgas die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht, oder will man jetzt noch eher an mein Geld ran? Andererseits könnte ich den neuen Abschlagsplan auch so verstehen, dass man den alten Vertrag doch als gültig anerkennt und nur vergessen hat, den Oktoberabschlag aufzuführen oder man ihn mir ob des verursachten Ärgers erlassen will. ;-) Auf mein Fax vom 26.08.2011 habe ich übrigens bisher noch keine Reaktion erhalten.

Grundsätzlich könnte es mir aufgrund des bevorstehenden Vertragsendes relativ egal sein und zwei Monate in Vorkasse gehen. Da aber sicher auch eine Menge Kunden mit den vorzeitigen Abbuchungen Probleme haben werden, halte ich es für richtig, Goldgas hier in die Schranken zu weisen. Die in Rechnung gestellten Retouregebühren und Mahnkosten sind ja auch nicht ohne. Die ganze Vorgehensweise ist an Frechheit und Dreistigkeit nicht zu überbieten. Außerdem sollen die - aktuellen und ggf. zukünftigen - Goldgas-Kunden sensibilisiert werden, damit sie nicht auch zu Opfern a` la Teldafax werden.

Den Medien kann man immerhin entnehmen, dass Goldgas das zweite Teldafax werden könnte. Diverse Artikel zu akuten Zahlungsschwierigkeiten, Netzkündigungen, abnormen Preissteigerungen, plötzliches Verlangen von Vorauskasse usw. sprechen wohl eine eindeutige Sprache.

Mit der jetzigen Vorgehensweise wird wohl in erster Linie die Absicht verfolgt, sich der mit günstigen preisgarantierten Tarifen geköderten Kunden zu entledigen; daher auch der Hinweis zur vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit. Ferner deutet einiges darauf hin, dass die Kunden weg von der Einzugsermächtigung hin zur Überweisung gedrängt werden sollen (Teldafax lässt grüßen). Eine Einzugsermächtigung kann der Kunde immerhin mindestens sechs Wochen retournieren lassen. Bei der Überweisung ist das Geld fest in den Fängen von Goldgas und wenn dann evtl. nicht mehr geliefert werden kann, könnte das Geld - wie bei Teldafax - endgültig futsch sein.

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Meine Forderung an goldgas SL GmbH: Einhalten der ursprünglich vertraglichen Vereinbarung und Rücknahme der rechtsunwirksamen Änderung und Gebührenmitteilung


Firma hat geantwortet nach 30 Tage nach 30 Tage
30.09.2011 | 12:51
Firmen-Antwort von: goldgas SL GmbH
Abteilung: Marketing

Dem Kunden wurde eine individuelle Lösung angeboten, sodass hier die AGB-Anpassung ausgesetzt wurde.

Hier ein Auzug aus dem letzten Mail an den Kunden:

"vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde hatten.
Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft. Ihr Schreiben vom 26.08.2011 wurde per E-Mail am 12.09.2011 beantwortet.
Die Mahn- und Rückläuferkosten wurden selbstberständlich storniert. Der Abschlag wurde wunschgemäß auf 90,00 Euro gesenkt.
Die bisherigen Fälligkeiten der Abschlagszahlungen zum Ende des Monats für den laufenden Monat bleiben bestehen.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund Ihrer Kündigung zum 31.10.2011 die Abschlagszahlung zum 31.10.2011 entfällt.

Deshalb ist auf dem neuen Abschlagspaln auch kein Abschlag für Oktober vermerkt. Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr goldgas-Serviceteam

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Kommentare und Trackbacks (4)


31.08.2011 | 13:23
von ReclaBoxler-6319585 | Regelverstoß melden
Ich würde es eher als Teldafax 2.0 bezeichnen.

03.09.2011 | 09:51
von Fritz Maier | Regelverstoß melden
Dem Artikel stimme ich voll zu.
Ich habe genau das gleiche mit Goldgas erlebt. Mein Vertrag läuft noch bis zum 31.03.2012 - zwölf Monate Festpreis.
Goldgas versucht anscheinend, diese Kunden los zu werden - möglichst bevor der Winter mit hohem Gasverbrauch und alten Preisen kommt.
Ich habe der Vorauszahlung ebenfalls widersprochen, die dann trotzdem am 15.08.2011 vorgenommene Abbuchung zurück gehen lassen und bestehe auf Vertragserfüllung.
Die Abbuchungserlaubnis zum Monatsende habe ich ausdrücklich nicht zurück genommen. Zum 31.08.2011 haben die bisher trotzdem nicht abgebucht. Schauen wir mal, was passiert.

07.09.2011 | 09:15
von ReclaBoxler-6291231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Goldgas schweigt sich bis dato zu 100 % aus. Wenn die Argumente fehlen...


12.09.2011 | 20:17
von ReclaBoxler-6291231 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Goldgas hat eingelenkt; hat sein unrechtmäßiges Handeln damit eingestanden. Hier die Mail, die ich heute erhalten habe:

Betreff: Ihre Beschwerde Mahnung/Rücklast - Vertraskgonto 1216516

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.08.2011.

Wir bedauern sehr, dass Sie Grund zur Beschwerde hatten und haben Ihr Anliegen geprüft.

Selbstverständlich haben wir die Mahn- und Rücklastkosten vom 25.08.2011 ausgebucht.

Weiterhin bestätigen wir Ihnen, dass die zukünftigen Abschlagsbeträge bis zum Vertragsende wie gehabt zum Monatsende fällig werden.

Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 290 090 0 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Team Kundenkontakt

goldgas SL GmbH | Südwestpark 63 | D – 90449 Nürnberg
Geschäftsführer: Michael Notzon, Friedrich W. Bischoff, Thom Brinkhof
HRB 24598 - Amtsgericht Nürnberg




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