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1640 Views | 22.09.2011 | 20:33 Uhr
geschrieben von K. Schmitt
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001281720
Ich war vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 Kunde von Flexstrom (Vertragsnummer 900001281720). Da ich bis Mitte August 2011 keine Endabrechnung erhalten hatte, forderte ich diese an. Diese bekam ich dann am 24.08.2011 inklusive Preiserhöhung ab 31.07.2010 (keine Kenntnis über Erhöhung) und ohne den versprochenen Bonus von 120 Euro. Nun soll ich noch 56,65 Euro nachzahlen.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Korrekte Schlussrechnung ohne Preiserhöhung und mit Aktionsbonus von 120,-- Euro
Firmen-Antwort ausstehend seit
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de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
bei FlexStrom hilft nur schriftlich per Einschreiben eine letzte First setzen und nach dessen Ablauf einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. 14 Tage später hatte ich eine korrekte Rechnung mit Bonus und kurze Zeit später dann auch die Überweisung inklusive der Mahn- u. Portokosten auf meinem Konto.
MfG
Heinz
"Ihre Nachricht vom 30.09.2011 haben wir erhalten.
Der Stromanbieter FlexStrom hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gestaltet, dass der Bonus nur dann gezahlt wird, wenn der Vertrag länger als 1 Jahr gelaufen ist. Dass kein Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet, ist entgegen Ihrer Annahme in Ziffer 7.3. der AGB eindeutig geregelt.
Nach dieser Bestimmung entsteht der Anspruch nach zwölf Monaten Belieferungszeit, er entfällt nach ihr allerdings grundsätzlich, wenn der Kunde innerhalb des ersten Belieferungsjahres gekündigt hat. Damit sind die Fälle erfasst, in denen zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt wurde.
Als „Ausnahme der Ausnahme“ stellt Ziff. 7.3. in der seit Sommer 2009 geltenden Fassung der AGB noch klar, dass - trotz Kündigung innerhalb des ersten Jahres - ein Bonus gewährt wird, wenn die Kündigung erst im nächsten Jahr wirksam wird. Diese Konstellation kann beispielsweise bei einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Preiserhöhung eintreten.
Aus oben benannten Gründen kann die Schlussrechnung leider nicht korrigiert werden."
Freundliche Grüße
Susanne K.
Assistentin des Vorstands
FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Kann mir jemand diesen Sachverhalt bestätigen?
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
4) de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter
5) Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom muss sich berichtigen"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen - Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei"
www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131796753823104/link881831A
7) WDR-Fernsehen "Strom: Streit um Preis und Bonus"
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0920/04_strom.jsp
8) "Liebe Stromkunden! Unser FlexStrom-Tarifrechner wird überprüft von der Verbraucherzentrale Berlin!"
www.flexstrom-blog.de/2011/07/01/verbraucherzentrale-bonus-urteile-erfahrungsbericht-pressemeldung-kundenmeinung/
9) "Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel - FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!"
www.vz-berlin.de/UNIQ131796787424520/link897761A.html
10) Kommentar vom 07.10.11 11.06 Uhr beachten!
de.reclabox.com/beschwerde/43106-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonuszahlung-nach-einem-jahr-strombezug
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
2) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html