Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 7612 Views | 27.12.2011 | 11:35 Uhr
geschrieben von Christian Becker

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Widerspruch gegen Rechnung 109202624796 und Beschwerde

Bestell-/Kundennummer: 85601731

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit widerspreche ich gegen Ihre Rechnung vom 22.12.2011 innerhalb der gültigen Frist.

Begründung:

Sie haben bei Vertragsabschluss von mir die Aufforderung erhalten, den Abrechnungszeitraum so zu legen, dass die Abbuchung der Rechnungen stets wenige Tage nach dem 01. des Folgemonats erfolgt dies wurde von Ihrem Mitarbeiter auch in Anwesenheit eines Zeugen bestätigt und ich wurde im guten Glauben gelassen alles wäre wie besprochen. Dieser Vereinbarung sind Sie wiederholt nicht nachgekommen und folglich erfolgte bei der letzten Abbuchung, eine Rücklastschrift mangels Deckung da der Einzug erfolgte, bevor entsprechende Deckung vorlag.

Ich habe also die Rücklastschrift nicht zu verantworten!

Neben der Position Rücklastschrift widerspreche ich ebenfalls gegen die Position der Mahngebühren. Es ist zu keinem Zeitpunkt eine Mahnung zugestellt worden, da nach erfolgter Rücklastschrift am 29.11.2011 sofort durch mich die Überweisung am 05.12.2011 erfolgte, worüber Sie auch per Telefongespräch am 05.12.2011 informiert wurden.

Einzugsermächtigung:

Die von mir erteilte Einzugsermächtigung auf mein Konto wird bis zur Klärung des Vorfalls entzogen.

Sollten dennoch Beträge Eingezogen werden, werde ich diese zurück buchen lassen da diese mit Entzug er Einzugsermächtigung eine unberechtigte Bereicherung darstellen. Entstehende Kosten fallen natürlich zu Ihren Lasten.

Die von Ihnen berechtigter weise in Rechnung gestellten Beträge also:

  • Vodafone SuperFlat Internet 60/1 (anteilig 34 Tage)
  • Vodafone MinutenOption 60 (anteilig 34 Tage)

Insgesamt 73,33 € werde ich Ihnen am 03.01.2012 Überweisen, so dass lediglich die strittigen Forderungen ausbleiben. Ihnen entsteht so auch kein Schaden.

Beschwerde:

Ich bin seit meinem 12. Lebensjahr Nutzer des D2 Netzes (heute bin ich 30.) also ich blicke also auf eine recht lange Kundenbeziehung mit Ihrem Unternehmen und deren Vorgängern zurück.

Bis etwa vor einem halben Jahr hätte ich Vodafone auch jedem meiner Kollegen empfohlen. Da meiner Meinung nach Netzabdeckung und Kundenservice unschlagbar waren.

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Leider musste ich meine Meinung zum Kundenservice grundlegend überdenken. Da ich vor ca. 1/2 Jahr mit folgendem Anliegen an an die Kundenbetreuung herran trat.

Ich habe mein Smartfone incl. Vertrag für berufliche Nutzung erworben (Sync mit Exchange) nun musste mein damaliges Unternehmen schließen und die Nutzung durch mich entfiel vollständig da ich am meinem Wohnort nur eine sehr schlechte Netzabdeckung habe.

Mein Anligen an die Kundenbetreuung war nun folgende, eine vorrübergehende Umstellung auf einen Tarif mit geringen monatlichen Kosten ohne Internet nutzung und mit geringem Mitdestumsatz (ca. 5€) der keine Vertragsverlängerung und kein neues Mobiltelefon erforderlich gemacht hätte. Soetwas war in meinem vorhergegangenen Vertrag bei Vodafone ohne Probleme jederzeit möglich. Mir wurde Mitgeteilt, dass dies aus meinem Vertrag nicht möglich sei und jede Tarifumstellung auch eine Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre zur Folge hätte. Man könne mir allerdings anbieten vorzeitig meinen Vertrag zu verlängern (nur mit neuem Handy) um so in einen günstigeren Tarif zu kommen.

Zunächst war das für mich eine Option nur als ich dann ausrechnette, was mich ein Vertrag mit der Vodafon Superflat Wochenende und einem neuen "billighandy" monatlich kosten würde, wurde mir klar dass es kein fairer Vorschlag war.

Hier wird nur noch versucht einen Kunden auf Jahre zu binden! Unterstrichen wird dies noch durch Vertragsverlängerung ohne Unterschrift bei Tarifwechsel um 24 Monate. Auch bei langjährigen Kunden wird hier ohne Zucken die Schlinge zugezogen anstatt eine Lösung zu finden die eine klassische Win/Win Situation zur Folge hat.

Auch wenn ich nicht damit rechne das sich etwas ändert so halte ich genau diese Firmenpolitik für den Grund der Umsatzeinbrüche bei Vodafone und das Abwandern der Kunden zu kleinen sehr günstigen Anbietern und lustiger Weise hilft da auch das Subventionieren des Handys nicht mehr, da ein nicht gebrandettes iPhone gern Bar per Vorkasse gezahlt wird und so auch mit jedem Anbieter verfügbar ist.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Erlass der Rücklastschriftgebühren und Kosten für die nicht erfolgte 1. Mahnung


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


27.12.2011 | 13:26
von ReclaBoxler-7250144 | Regelverstoß melden
"Ich habe also die Rücklastschrift nicht zu verantworten! "
Doch, Ihr Konto war nicht ausreichend gedeckt.
"da nach erfolgter Rücklastschrift am 29.11.2011 sofort durch mich die Überweisung am 05.12.2011 erfolgte, "
zwischen dem 29.11.und dem 05.12. liegen noch drei Arbeits- bzw. 5 Kalendertage. Sofort ist anders.
"Insgesamt 73,33 € werde ich Ihnen am 03.01.2012 Überweisen, so dass lediglich die strittigen Forderungen ausbleiben. Ihnen entsteht so auch kein Schaden. "
Warum erst am 03.01.? Sind doch nur 73 EUR:-) Natürlich entsteht Vodafone ein Schaden: Sie nutzen die angebotene Dienstleistung, zahlen aber wann Sie wollen.
Vodafone hat sehr wohl das Recht dann abzubuchen, wann der Rechnungsbetrag fällig wird. Ist ja auch Milchmädchenrechnung, wenn Sie behaupten, jeden Monat nicht ausreichend Deckung zu dem Abbuchungstermin zu haben. Das ist höchstens beim ersten Mal so. Einen Monat später dürfen Sie eben nicht die Kohle auf den Kopf hauen, sondern auf dem Konto bis zur Abbuchung liegen zu lassen.
Über die Mail-Benachrichtigung bekommen Sie auch rechtzeitig die Info, wieviel und wann abgebucht wird. Rechtzeitig, d. h. es ist immer noch genug Zeit, ggf. was aufs Konto einzuzahlen. Bin auch schon seit Jahren V-Kunde. Wo ist Ihr Problem?
Ziemlich sinnfrei das Ganze.

27.12.2011 | 14:09
von ReclaBoxler-7250144 | Regelverstoß melden
Auszug aus Vodafone-AGBs:
"3.4 Die Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Tage nach Zugang auf das angegebene Konto zu zahlen.
3.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte in Verzug, ist Vodafone im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls zur Sperre des Anschlusses berechtigt. Eine Sperre erfolgt zunächst nur hinsichtlich abgehender Verbindungen und erst nach Vorankündigung.
3.6 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im Lastschriftverfahren ist als
Standard vorgesehen. Vodafone ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. "

Steht hier irgendwo, dass der Kunde sich aussuchen kann, wann er zahlt? NEIN.
Rücklastschriften und NICHTTeilnahme am Lastschriftverfahren verursachen weitere Kosten (3.6)

"Sie haben bei Vertragsabschluss von mir die Aufforderung erhalten, den Abrechnungszeitraum so zu legen"
1. Eine höfliche Bitte wäre eher angebracht.
2. Hat Vodafone Ihrer Aufforderung:-) entsprochen? NEIN.

Zahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich (spät. 10 Tage n. Rechnungszugang, s. 3.4) und gut ist.

Ein "billigerer" Anbieter rechnet genauso ab und lebt von Kunden, die pünktlich zahlen.

27.12.2011 | 14:09
von RS | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-7250144 - Ihr Kommentar ist ziemlich sinnfrei.
Christian hat am Monatsende nichts mehr auf dem Konto und nichts mehr in der Tasche. Darum hat er Vodafone gebeten, den Rechnungszeitraum umzustellen. Vodafone ist der Kundenwusch sch. egal, daher jetzt der Ärger.

27.12.2011 | 14:15
von ReclaBoxler-7250144 | Regelverstoß melden
 spider monkey RS: Wenn Ch. keine Kohle hat, dann soll er die AGBs lesen und sich ggf. einen Nebenjob suchen. Wegen 73 EUR so einen Aufstand zu machen IST SINNFREI. Wo kommen wir denn dahin, wenn sich jeder Kunde seinen persönlichen Abrechnungstermin aussucht?

27.12.2011 | 15:15
von ReclaBoxler-5428723 | Regelverstoß melden
Sehe das etwas anders als meine Vorkommentatoren. Was die meisten hier scheinbar übersehen haben, ist die Passage, ider dem Beschwerdeführer seitens eines Mitarbeiters zugesichert wurde, man würde seinem Wunsch nachkommen. . ".. dass die Abbuchung der Rechnungen stets wenige Tage nach dem 01. des Folgemonats erfolgt dies wurde von Ihrem Mitarbeiter auch in Anwesenheit eines Zeugen bestätigt. " Somit hat sich der Beschwerdeführer auf diese Zustimmung verlassen, der im Nachhinein nicht nachgekommen wurde. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache, würde ich aber auch keine Mahn-und Rücklastschriftgebühren zahlen. Und was die Kontodeckung des Beschwerdefüheres angeht, das geht doch nun wirklich niemanden etwas an.

27.12.2011 | 21:32
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Wie wäre es vor allem die Reklamation Vodafone direkt zu kommen zu lassen?
Einfach irgendwo im Internet dies zu plazieren genügt sicherlich nicht.
Sie könnten ja zumindest noch fragen ob Ihnen Vodafone aus Kulanzgründen (eben wegen dieser Absprache) die Mahnkosten erlässt.

28.12.2011 | 09:33
von ReclaBoxler-4354952 | Regelverstoß melden
 spider monkey 2451257: welche Absprache? Es gab lediglich eine "Aufforderung" des BF.

04.01.2012 | 13:06
von Christian Becker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich die E-Mail an den leitenden Geschäftsführer Friedrich P. Joussen und den Geschäftsführer Kundenbetreuung Achim W. geschrieben habe und das ganze noch CC an die Kundenbetreuung, klingelte heute mein Telefon und es war mal kein auf Abwimmeln geschulter Callcenteragent dran.

Es war Vodafone in Ratingen und ich muss sagen, dort gehen die Uhren scheinbar anders! Hier ist man sehr wohl noch darauf bedacht, Kunden wie Könige zu behandeln.

Einleitend wurde mir mitgeteilt, dass mein Widerspruch absolut begründet sei und alle von mir angemahnten Positionen aus der Rechnung entfernt werden bzw. verrechnet.

Danach kam der Teil, den ich echt cool fand. Ich wurde gefragt, ob Sie mich bereits als Kunde verloren haben oder ob die Möglichkeit bestünde, mich zu halten.

.

Das wollte ich testen und wollte sehen, ob die mit dem Spatz auf der Hand leben können. Ich schilderte meine derzeitige berufliche Situation und meine Netzabdeckung in meinem Wohnort und erklärte, dass ich das Handy nur benötige, wenn ich mal eine Panne auf der Autobahn habe und hierfür allenfalls eine Callya Karte ohne Internet und monatlichen Mindestumsatz benötige. Es aber gut fände, wenn die derzeitige Vertragskarte in eine Callyakarte umgewandelt werden könnte. So würde ich meine Nummer behalten und könnte dann auch bleiben.

Ich habe nicht damit gerechnet, dass die sich darauf einlassen! Aber das haben Sie! Ich behalte meine Nummer, der Vertrag wird zu CallYa und ich bin happy!

So stelle ich mir respektvollen Umgang mit langjährigen fast immer solventen Kunden vor. TOP!




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