Durch Telekom Deutschland gelöste Beschwerde. | 5339 Views | 01.02.2012 | 08:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3330361

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Vorzeitige Kündigung wegen Betriebsaufgabe

Bestell-/Kundennummer: 2731947701

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

seit Jahrzehnten (> 30 Jahre) bin ich - noch - eine Telekom-Kundin im privaten Bereich.

Vor 1,5 Jahren eröffnete ich einen Betrieb, der unverschuldet in Konkurs ging und geschlossen werden musste. Damals im August 2010 schloss ich bei Ihnen einen Internet/Telefon-Vertrag ab, der leider - wie alle anderen - 24 Monate laufen muss, damit man überhaupt einen Anschluss bekommt und die Dienste wahrnehmen kann.

Nach zehn Monaten musste ich den Betrieb schließen, konnte auch die Rufnummern nicht übernehmen, da ich keinen weiteren neuen Betrieb eröffnete.

WIESO muss ich nun 24 Monate lang monatliche Telefonie-Kosten von ca. 70,- Euro tragen, wo ich keinerlei Dienstleistungen mehr von Ihnen erhalte?

(Und wie ist es, wenn eine Wohnung vorzeitig gekündigt wird wegen Sterbefall desjenigen dort Lebenden. Muss der dann auch noch im Tode bis zu 24 Monate Vertragslaufzeit bezahlen?)

Mein Betrieb ist auch gestorben, im wahrsten Sinne des Wortes und das noch unverschuldet.

Bis zum 30.06.2011 habe ich die monatlichen Kosten getragen = Geschäftsaufgabe! Der Vertrag läuft jedoch bis August 2012.

Ich bitte um konkrete und verständliche Antwort. Bitte vermerken Sie ebenso, dass ich eine treue Telekom-Kundin bin und nicht vorhabe zu wechseln. Handy-Verträge sind ebenso bei Ihnen abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Vorzeitige Auflösung Telekom-Vertrag 24 Monate wegen unverschuldeter Betriebsaufgabe


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Kommentare und Trackbacks (8)


01.02.2012 | 09:20
von ReclaBoxler-9117735 | Regelverstoß melden
".. . 24 Monate laufen muss, damit man überhaupt einen Anschluss bekommt und die Dienste wahrnehmen kann. "

Interessante Aussage. Was sagt denn der Verbraucherschutz dazu?

01.02.2012 | 09:42
von ReclaBoxler-9117735 | Regelverstoß melden
Ja ReclaBoxler-7325039, soll ja alles stimmen.
Nur wenn eine Firma generell nur 24 Monatsverträge anbietet, wird es seltsam und ist ein Fall für den Verbraucherschutz!

01.02.2012 | 12:36
von ReclaBoxler-3784919 | Regelverstoß melden
Der Telekom müsste eine Bescheinigung über die Aufgabe des Geschäftes vorgelegt werden. Im Falle einer Insolvenz ist die Telekom genau wie alle anderen Gläubiger und hat damit keinen vollen Anspruch auf die Ersrattung des Geldbetrages (Gleichheit der Gläubiger).
Steht in den AGB vll was zur Kündigung in besonderen Fällen?

01.02.2012 | 13:26
von ReclaBoxler-9117735 | Regelverstoß melden
Klar ist der Verbraucherschutz hier zuständig. Private Kunden werden doch auch so erpresst.

01.02.2012 | 19:46
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Wichtig wäre natürlich wenn der AS auf die/eine Firma abgeschlossen worden ist.
Sollte hier das auf Ihren Namen laufen könnte es schwierig werden.

08.02.2012 | 13:07
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telekom - Frau K. erst wieder ab 13.2. im Büro zur weiteren Abklärung.


15.02.2012 | 15:12
von ReclaBoxler-3330361 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telefonat: 2.2.12: Frau K. wollte sich am Montag, 13.2.12 wieder bei mir melden; das Bestätigungsschreiben meiner Rechtsanwältin ging bereits letzte Woche schon an die von Frau K. (Telekom) angegebene Mailadresse mit Betriebsaufgabe zum 30.6.11. Bis jetzt keine Reaktion seitens Telekom/Frau K.!


17.02.2012 | 15:22
von ReclaBoxler-3330361 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Email vom 17.2. von Telekom, Frau K.:
"Das Schreiben Ihrer Rechtanwältin habe ich erhalten. Wie in unserem Telefonat vom 2. Februar 2012 besprochen, kommen wir Ihnen in diesem Sachverhalt entgegen.
Wir erstatten den Grundpreis des Komplettpaketes Call & Surf Comfort Plus (4) am Standardanschluss, den dazugehörigen Schadenersatz und den monatlichen Grundpreis des IT Sofort-Service Comfort seit dem 1. Juli 2011.
Diese Gutschrift von insgesamt 440,73 Euro verrechnen wir mit unserer Forderung. Das Buchungskonto weist daraufhin offene Position von 79,73 Euro auf. Diese Position resultiert daraus, dass der Speedport W 722 V in Ihren Besitz übergegangen ist.
Um ein Mahnverfahren zu vermeiden, bitte ich Sie das Buchungskonto auszugleichen. Wenn Sie möchten, können wir hier einen Ratenplan ab monatlich 10 Euro aufstellen. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Alle Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Für die Unannehmlichkeiten bitten wie Sie aufrichtig um Entschuldigung.
Frau Buhl-Hanke, seien Sie versichert, dass wir stets darauf bedacht sind, den kundenorientierten und qualifizierten Service zu bieten, den Sie zu Recht von uns erwarten. Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, unseren Kundenservice weiterhin zu verbessern.
Gerne stehen unser Team und ich Ihnen auch bei Telekom-hilft auf Twitter und auf Facebook zur Verfügung. Hier finden Sie uns:
https://www.facebook.com/telekomhilft
twitter.com/#!/telekom_hilft
Schauen Sie doch einfach mal vorbei, wir freuen uns auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja K.
Kundenservice Social Media
www.telekom.de/kontakt




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