Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 2999 Views | 13.02.2012 | 21:23 Uhr
geschrieben von Marco Garling

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Klarmobil - Mangel an der Leistung - Widerruf/Kündigung ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 1052130356

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich möchte hier ein etwas leidiges Beschwerdethema ansprechen, auf welche bei den zuständigen Stellen leider nicht reagiert wird.

Kurz nach Weihnachten 2011 bestellte ich online bei Klarmobil.de eine "Micro" Simkarte für mein Ipad, mit einer 500MB Datenflat zu 9,95€ im Monat.

Einpaar Tage später bekam ich Post mit einer Sim Karte in normaler Größe, welche ich für mein Gerät nicht verwenden kann. Da Klarmobil keine Support Email Adresse ausgibt, sondern lediglich über ein Website eigenes Kontaktformular, über Chat oder eine Hotline erreichbar ist (99ct/min), schilderte ich über eben jenes Kontaktformular die Falschlieferung und erbat Nacherfüllung der Leistung binnen 7 Tagen, da ich sonst gezwungen bin, von meinem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Keine Reaktion. Nach Ablauf dieser sieben Tage widerrief ich wieder per Email Kontaktformular den Vertragsabschluss und die Einzugsermächtigung, steckte die unbenutzte Simkarte in einen Umschlag, welcher zusätzlich mit einem unterschriebenen Widerrufschreiben versehen war, und sendete beides ab. Keine Reaktion.

Im Januar dann folge der Einzug des Rechnungsbetrages von 24,99€ (Anschlussgebühr sind vertraglich nicht einmal vereinbart bzw. in den AGBs nicht beschrieben). Ich ließ also den Betrag zurück buchen. Schließlich flatterte einige Tage später die 1. Mahnung ins Haus mit der Forderung von 24,99 € + 19,95 € Rücklastschrift. Ich reagierte diesmal mit einem unterschriebenen Fax (zwecks Bestätigung), in welchem ich meine Situation schilderte, nochmals um sofortige Kündigung bat und eine dementsprechende Bestätigung forderte. Keine Reaktion.

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Schließlich kam die 2. Mahnung, diesmal erhöht um die Mahngebühr von 9,95 €, auf welche ich abermals via Fax und Unterschrift (wohl gemerkt auch noch eine kostenpflichtige Nummer) reagierte.

Ich weiß nicht, was man als Kunde noch machen soll, um diese Firma dazu zu bewegen, einem die Kündigung zu bestätigen und die unberechtigten Forderungen fallen zu lassen. Schließlich geht es hier um eine falsche Lieferung, für welche ich nichts kann, um mangelnde Reaktion seitens Klarmobil, für welche ich nichts kann, und daraus resultierende Höhere Kosten für Klarmobil - ja, für welche ich auch nichts kann.

Wie soll ich mich nun weiter verhalten. Ich bin drauf und dran, rechtlichen Beistand einzuholen, wegen solch einer Nichtigkeit und läppischen (noch) 54,xx €, welche ich aber nicht bereit bin zu zahlen.

MfG

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Bestätigung des fristgerechten Vertragswiderrufs, Fallen lassen der unberechtigten Forderungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2012 | 10:03
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Herr Garling,

zu diesem Thema hatten wir Ihnen am 07.02.2012 eine Antwort zukommen per E-Mail zukommen lassen. Da Sie diese unter Umständen nicht bekommen haben (vielleicht mögen Sie einmal im Spam-Filter schauen), werden wir die E-Mail nochmals heute versenden.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr klarmobil.de Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.02.2012 | 21:33
von ReclaBoxler-2127019 | Regelverstoß melden
Ich denke, hier haben Sie leider alles falsch gemacht. Eine Mail als Kontaktformular sowie ein Fax (oder auch mehrere) sind natürlich nicht gerichtsfest und haben keinerlei Aussagekraft. Einzig Einschreiben mit Rückschein wäre sicher gewesen. Ich befürchte, das bei einem Rechtsstreit Klarmobil Sieger bleiben wird. Ich drücke Ihnen jedoch die Daumen.

13.02.2012 | 21:38
von Marco Garling | Regelverstoß melden
Ein Fax mit Bestätigung (wird vom Faxdrucker ja ausgegeben) sollte doch anhand des Datums, der Nummer und Uhrzeit eine gewisse Beweiskraft haben, oder?

13.02.2012 | 21:40
von ReclaBoxler-2127019 | Regelverstoß melden
Nein, denn solche Faxprotokolle sind relativ einfach zu manipulieren und normalerweise nicht beweiskräftig. Urteile hierzu sollten im Netz zu finden sein. Ich hoffe jedoch für Sie, das ich mich hier irre.

13.02.2012 | 21:44
von Marco Garling | Regelverstoß melden
Das wäre ärgerlich, wie sollte ich also jetzt Kündigen. Brief aufsetzen, das ganze von Zeugen filmen lassen, und dann per Einschreiben Rückschein. wie im Kino. traurig das man es warscheinlich so machen muss. Hier wird mit dem guten Glauben der Kunden gespielt und so das Geld quasi entwendet. Schade.

Danke jedoch für die Antworten

14.02.2012 | 11:16
von Marco Garling gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tatsächlich, ich bin begeistert. Ich hatte eine Mail vom 7.2.2012 (auch der Tag der letzten Mahnung per Brief) im Spamordner (wieso auch immer). Auftrag wurde, wie am 9.1.2012 gefordert, storniert -

In einem Wort - glücklich.

Vielen Dank




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