Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 2037 Views | 15.02.2012 | 08:16 Uhr
geschrieben von Mark Aus Bonn

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Extraenergie zahlt Guthaben nach Mahnbescheid

Extraenergie (EE) hat nach Erwirken eines Mahnbescheides insgesamt 1.500 EUR überwiesen.

SCHLAGWORTE

Siehe hierzu den Ursprungspost: de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid

Jetzt stehen noch die Gerichtskosten von mittlerweile ca. 250 EUR sowie eine zusätzliche ungerechtfertigte Monatsabbuchung i. H.v. ca. 100 EUR aus.

Frage: Bei WEM steht demnächst auch ein Gerichtsverfahren gegen EE vor dem AG Neuss an?

ICH SUCHE ANDERE KLÄGER ZWECKS AUSTAUSCH!

Ich klage jetzt noch die Gerichtskosten ein, weil EE den Mahnbescheiden vollumpfänglich widersprochen hat und schreibe EE wegen der ungerechtfertigten Abbuchung per Einschreiben an. Die werden dann nicht reagieren und ich erwirke dann wieder einen Mahnbescheid.

Ergebnis: Wer sich von EE veräppeln lässt, ist selbst schuld! Ich habe in dem Ursprungspost geschrieben, wie ich an mein Geld gekommen bin.

Gutes Gelingen!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattung Kosten Mahnverfahren


Firma hat geantwortet nach 6 Monate nach 6 Monate
31.07.2012 | 15:42
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (12)


15.02.2012 | 08:30
von Th. | Regelverstoß melden
Herzlichen Glückwunsch, ich freue mich für Sie!

15.02.2012 | 09:10
von ReclaBoxler-3913221 | Regelverstoß melden
Ich begrüße es auch, dass Leute konsequent ihre Rechte einklagen!

06.03.2012 | 08:33
von Ehemaliger Extraenergie-Kunde
Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwarze Schafe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

22.03.2012 | 14:18
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Hallo Mark Bonn,

ich habe inzwischen Klage erhoben und auch schon die erste Stellungnahme von ExtraEnergie erhalten.

Das Gericht wurde über die Fälle in der ReclaBox informiert.

Ich bin jetzt mal gespannt ob der Klage stattgegeben wird. Etwas festes gegenteiliges konnte konnte die Fa. nicht beweisen.

Wie weit sind Sie inzwischen gekommen?

Gibt es bei Ihnen schon ein Aktenzeichen?

Erste Erfolge konnte ich schon verzeichnen (angeblich aus Kulanz um mal wieder die Gebühren zu umgehen).

Mehr kann ich hier leider nicht veröffentlichen weil der Prozess noch läuft.

24.03.2012 | 11:28
von Frank Ebert | Regelverstoß melden
Hallo Mitleidende,

meiner Freundin ist das gleiche passiert. Es geht um 1300 €.
Den Mahnbescheid hat extraenergie komplett ignoriert. Nun ist der Vollstreckungsbescheid beantragt. Wie und wo kann man Klage erheben?

Danke

Gruß

Frank Ebert mr-ebert spider monkey gmx.de

24.03.2012 | 20:28
von Ehemaliger Extraenergie-Kunde | Regelverstoß melden
Der Antragsgegner (also z. B. Extraenergie) kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch erheben. Wenn Einspruch erhoben wird, gibt das Mahngericht das Verfahren automatisch an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens ab.

Bei Wikipedia ist das Mahnverfahren gut erklärt:

de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Am besten finde ich jedoch die Ausführungen und Erklärungen zum Mahnverfahren im Justizportal von NRW:

www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php

Hier sind auch für juristische Laien verständliche Ausführungen zum Verfahrensbeginn: Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, wenn Fehler auftreten: Die Monierung, der Mahnbescheid, falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch, keine Zahlung binnen 2 Wochen: Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der Vollstreckungsbescheid, nach dem Verfahren: Die Zwangsvollstreckung usw.

www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/faq/faq_zwangsvollstreckung/index.php

Viel Erfolg!

26.03.2012 | 07:42
von Johannes K. | Regelverstoß melden
Hallo Frank Ebert,

eigentlich genauso wie es der ehemalige Extraenergie-Kunde geschrieben hat.

Sollten die sich nicht melden, wird das zuständige Amtsgericht eine Mitteilung verschicken und die Möglichkeit bieten, die Durchführung des streitigen Verfahrens zu beantragen. Auch wenn dies noch nicht beim Mahnbescheid beantragt worden ist. Danach einfach den Betrag überweisen. Anschließend bekommt man dann erneut Post und kann seine Klage einreichen.

Ich hatte damals selbst noch keine Abschlussrechnung erhalten. Habe ein Mahnbescheid beantragt. Dem wurde voll widersprochen. Danach hatte ich dann beantragt, das streitige Verfahren durchzuführen. Inzwischen läuft die Klage mit den verschiedenen Anhörungen.

Wenn ihr bereits was mit dem Gericht in Neuss wegen ExtraEnergie zu tun habt, bei welcher/welchem Richter/in seid ihr?

01.04.2012 | 13:58
von Mark L. Aus Bonn | Regelverstoß melden
Hallo Johannes K.

ich habe ein Verfahren in der Abt. 78 und ein weiteres in der Abt. 79 beim AG Neuss. Wie ist der Stand in Ihren Verfahren? Wollen wir persönlich in Kontakt treten, also via E-Mail?

Hatte Sie schon mal angeschrieben, mein Post:

de.reclabox.com/beschwerde/48286-extraenergie-neuss-1500-eur-guthaben-erstattet-jetzt-klage-wegen-kosten-mahnverf

Gruß aus Bonn Mark L.

01.04.2012 | 14:04
von Mark L. Aus Bonn | Regelverstoß melden
 spider monkey Johannes K.

mark.lueck spider monkey gmx.de

01.04.2012 | 14:07
von Mark L. Aus Bonn | Regelverstoß melden
 spider monkey Johannes K.
Eilt sehr, bitte schnell antworten!

25.05.2012 | 20:18
von F. | Regelverstoß melden
SEHR WICHTIGER HINWEIS-MAHNVERFAHREN!

Wenn die Einleitung eines Mahnverfahren beabsichtigt ist, unbedingt die zwei Kommentare vom 24.05.12 lesen und beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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