Vodafone GmbH (Hamburg)
Abzocke durch ANGEBLICH kostenfereien UMTS Stick
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Ende des Jahres 2010 haben wir bei Vodafone eine Partnerkarte abgeschlossen, über den Vertrag von meiner Frau. Natürlich wollte ich gerne das iPhone haben, so wie fast jeder.
Es haben sich bereits 1 ReclaBoxler angeschlossen.
Der nette Vodafone Berater hat auch gleich lächelnd gesagt: "kein Problem", aber nur in Verbindung mit einem UMTS Stick geht das, der Sie aber nichts kostet. Alles gut und schön, das haben wir dann so auch geglaubt.
Dann hatten wir einen Monat eine hohe Rechnung von über 140€. Der Tarif wurde dann von dem Stick hochgesetzt und ohne dass uns das richtig erklärt wurde, mussten wir für den Stick jetzt 30€ im Monat zahlen. Das wollen wir natürlich nicht und wollten den sofort kündigen.
Im Shop sagen sie, wir müssen die Kündigungsfrist einhalten und Laufzeit zwei Jahre. Irgendwann hat mich mal die Betreuung angerufen und ich sollte Vodafone bewerten und das habe ich natürlich richtig schlecht. Daraufhin habe ich das Problem geschildert und die gute Frau hat sich dem Problem angenommen. Dann hat sie sich noch zwei Mal bei mir gemeldet, dass alles bearbeitet wird und dass der Stick ja fast gekündigt ist.
Bis Dato kam nix mehr von Vodafone und wir zahlen immer noch 30€ im Monat für einen UMTS Stick, der nicht genutzt wird. Was sollen wir tun, wie kommen wir da raus? Kündigung vom Stick haben wir schon abgeschickt, aber die ist erst in einem Jahr rechtskräftig.
Gruß Karsten
ich würde sagen, dass es nach über einem Jahr etwas spät ist.
Der Stick war vll. in der Anschaffung kostenlos. aber die Grundgebühr viel/fällt trotzdem an.
Bei Vertragsabschluss hätten Sie sich die Unterlagen ganz genau ansehen müssen.
Nach über einem Jahr noch darauf zu reagieren ist eindeutig zu spät.
Nach Erhalt der ersten Rechnung hätten Sie sofort Einspruch erheben müssen. da aber inzwischen ein Jahr lang die Grundgebühr gezahlt worden ist, gilt dies als in der Regel als aktzeptiert.
Da hätte doch eigentlich gleich die Alarmglocke klingeln müssen, denn dass Vodafone nichts zu verschenken hat, dürfte doch klar sein.
Beschwerde ist gelöst
Abzocke mit ungenutztem UMTS-Stick hat Masche.
Das Landgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 9.9.2009 schon entschieden, dass eine einseitige Vertragsänderung nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam ist. Das gilt auch, wenn dies in den AGB`s von Vodafone enthalten sein sollte.
Nun probiert man es mit Surf-Sofort, da es wahrscheinlich genug Leute gibt, die sich einschüchern lassen und zahlen.
Abzocker halt