primamobile GmbH (Berlin)
Kontoabbuchungen nach Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 240683935
Ende Mai bekam ich einen Anruf der Firma primamobile, ob ich nicht Interesse an einem neuen Handyvertrag hätte, dazu wurde mir die "active special flat3 GS" angeboten, um die "Vorteile" dieses Vertrages auszuprobieren. Diese Flat sollte drei Monate dauern und sicherte mir 50 frei-sms zu, 2 MMS und frei Telefonieren in alle deutschen Netze.
Nach einem weiteren Telefonat habe ich dem Probevertrag zugestimmt. Erhielt kurze Zeit später auch die Sim Karte und etliche Schreiben, habe im kleingedruckten gelesen, dass ich innerhalb der ersten zwei Monate kündigen muss.
Da mir der Vertrag überhaupt gar nicht zusagte (schreibe nur sms und telefoniere nicht, des weiteren hätte ich für die drei Monate meine Nummer wechseln müssen), habe ich die Sim Karte erst gar nicht aktiviert und fristgerecht gekündigt, erhielt auch eine Kündigungsbestätigung, in der die normalerweise entstandenen Kosten ausgebucht wurden, damit war das Thema für mich beendet.
Ich erhielt am 17.09. jedoch eine Rechnung, nach Prüfung meiner Kontoauszüge musste ich feststellen, dass die Grundgebühr (was immer das auch sein soll, kann nicht erkennen, wo die her kommt und habe nirgends etwas über einen Betrag von 12,57€ finden können) bereits abgebucht wurde.
Unter der Rechnung stand: "Die primamobile GmbH trifft keine Nachweispflicht für Einzelverbindungen, soweit Ihre Verbindungsdaten nur verkürzt gespeichert oder auf Wunsch sofort bzw. aufgrund datenschutzechtlicher Vorschriften spätestens 80 Tage nach Rechnungsversand vollständig gelöscht wurden." (Habe ich dort zum ersten Mal gelesen).
Des weiteren behauptet dieses Unternehmen, eine Einzugsermächtigung zu besitzen, ich frage mich, wo die her kommt, da es keinen Vertrag gibt, ich nichts unterschrieben habe und nicht mal die Bestätigungs-sms beantwortet habe.
Sollten meine Forderungen nicht erfüllt werden, sehe ich mich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten und veranlasse selbstständig eine Stornierung der Abbuchung.
25.09.2012 | 14:08
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Beckmann,
richtig ist, dass Sie mit unserem Unternehmen zu dem Produkt „active special flat 3 GS“ ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der ersten drei Monate vereinbart haben. Wie Sie Ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung entnehmen können, hätte Ihre Sonderkündigung jedoch schriftlich und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift bei uns eingehen müssen. Dies war nicht der Fall. Vielmehr liegt uns überhaupt keine Kündigung Ihrerseits vor und es besteht nunmehr ein Vertragsverhältnis mit einer Mindestvertragslaufzeit.
Aus Ihrer Rechnung vom 10.09.2012 können Sie entnehmen, dass nun erstmals die vereinbarte Tarifgebühr für den Monat September abgerechnet wird, nachdem die ersten drei Gratis-Monate abgelaufen sind. Unser Dienst wurde für Sie zum 12.06.2012 aktiviert und seither durch Sie genutzt. Sie konnten also in der Zeit vom 12.06.2012 bis 11.09.2012 mit unserem Produkt kostenlos telefonieren. Ab dem 12.09.2012 wird die vereinbarte Tarifgebühr anteilig abgerechnet, weshalb sich der Rechnungsbetrag in Höhe von 12,57 EUR für die Zeit bis zur nächsten Rechnung ergibt.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit nun aufgeklärt ist. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen auch gern an unseren Kundenservice wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Primamobile-Team