FlexStrom AG (Berlin)
Überhöhte Abrechnung über Standardlastprofil wegen Umzug!
Bestell-/Kundennummer: 900001580724 / 900002060696
Am 31.7.12 bin ich umgezogen und habe diesen Umzug auch bei Flexstrom angemeldet und zugesagt bekommen. Flexstrom hat dann eine neue Vertragsnummer für den neuen Anschluss angelegt, mir jedoch keinen neuen Vertrag vorglegt, also hat der alte Vertrag (Paket von 2400kwh) bestand.
Zum Auszug am 31.7.12 habe ich meinen Zählerstand sowohl dem Netzbetreiber als auch FlexStrom mitgeteilt. Die Endabrechnung des alten Anschlusses erhielt ich nun am 19.11.2012. In dieser Rechnung wurde zwar der gemeldete Zählerstand korrekt vermerkt, aber ein hypothetischer Verbrauch nach Standardlastprofil angegeben, der mit 1610 kWh erheblich über dem tatsächlichen Verbrauch von 1052 kWh liegt!
Ich habe diesem Vorgehen natürlich sofort widersprochen. In der Antwort wurde jedoch nicht darauf eingegangen dass die Abrechnung korrigiert wird, es wurde nur auf einen Paragraphen 2.6 der AGB verwiesen - siehe unten.
Ich weise Sie darauf hin, dass Absatz 2.6. der AGB bei meinem Umzug nicht zur Anwendung kommt. Der Vertrag wurde nicht einvernehmlich "unterjährig" beendet. Ich habe ein Paket-Tarif (gültig für 12 Monate) bei Ihnen und dieser wird nun entsprechend durch meinen Umzugsauftrag auch an der neuen Lieferadresse weitergeführt. Eine durch Sie eingeführte neue Vertragsnummer berechtigt Sie nicht zur Anwendung des Standardlastprofils und Abrechnung des Paketes.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Die Abrechnung des Paket-Volumens muss entsprechend den abgelesenen Zählerständen erfolgen! Dementsprechend habe ich an der neuen Lieferadresse eine verbleibende Gutschrift von 1348kwh, welche zum 6.12.12 (Abrechnungsende der 12monatigen Laufzeit) mit dem von mir beim Netzbetreiber bzw. Flexstrom gemeldeten Stromverbrauch verrechnet werden muss!
Flexstrom Antwort auf Widerspruch v. 28. 11. 12:
"Bitte beachten Sie, bezüglich Ihres Anliegen unsere AGB Absatz 2.6.
Zusätzlich verweisen wir Sie darauf, dass der restliche Abrechnungszeitraum in Ihrem Folgevertrag nacherstellt wird.
Das Guthaben wird Ihrem Vertragskonto des Folgevertrages gutgeschrieben und mit der nächsten Rechnung für die neue Abnahmestelle verrechnet. "
Beschwerde ist noch nicht gelöst
"
vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 29.11.2012 und 08.12.2012.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannte Abnahmestelle unterjährig beendet wurde und somit das Standardlastprofil Anwendung findet.
Desweiteren weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr Paketvolumen zum Stichtag 31.07.2012 Lediglich 1.610,10 kWh betrug. Das entspricht einem Anteil von 67,09 % vom Jahrespaket.
Dieser Wert wird nach einer jahreszeitlichen Verbrauchskurve ermittelt. Alle Grundgebühren werden auf die Vertragsdauer von 239 Tagen berechnet.
Ihre Zwischenrechnung wurde somit korrekt erstellt.
Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.
Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de.
Freundliche Grüße
Ihr FlexStrom-Serviceteam
FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
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