Durch tegut... Gutberlet gelöste Beschwerde. | 1116 Views | 20.12.2012 | 22:23 Uhr
geschrieben von N. Funk

tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Griesheim)

Gehen Sie nicht im tegut allein einkaufen.

Sonst behauptet jemand an der Kasse, Sie hätten was geklaut. Ihre Tasche wird vom Mitarbeiter kontrolliert - nichts gefunden. Polizei gerufen, der Rest überprüft. - nichts gefunden.

Und wenn jemand aus Ihrer Familie eine Erklärung verlangt (leider in der seltenen Sprache englisch), wird ihm diese verweigert mangels Englischkenntnisse. Aber VORSICHT auf Englisch zu schimpfen ist keine gute Idee, weil dann bekommen Sie eine Anzeige wegen Beleidigung.

Unschuldige beweislos vor die Polizei zerren ohne sich zu entschuldigen, ist also heute in DEUTSCHLAND gut möglich. Service-Wüsten Filialleiter können aber nicht genug englisch um den Vorfall zu erklären, aber genug um eine Beleidigung zu verstehen und Anklage zu erheben. Und 6 monatigen Hausverbot für beide. Aber wissen Sie, wir verzichten gern freiwillig, und gern länger als 6 Monate.

Ich wünsche diesem Filialleiter, dass er mal in der Türkei einkaufen geht und Ihm mal sowas passiert.

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Meine Forderung an tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG: Entschuldigung wäre angebracht, und eine Rücknahme der Anklage


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Kommentare und Trackbacks (8)


20.12.2012 | 22:30
von ReclaBoxler-2877358 | Regelverstoß melden
Warum lassen sie sich denn von den Mitarbeitern kontrollieren?
Würde mir nicht im Traum einfallen.

20.12.2012 | 23:47
von ReclaBoxler-7228228 | Regelverstoß melden
Erstens, wenn man sich in diesem Land als Filialleiter bewirbt, muss man kein perfektes Englisch vorweisen können. Wenn Sie verdächtigt wurden, müssen Sie ja den Verkäuferin in irgendeiner Weise verdächtig vorgekommen sein. Und wenn Sie dann auch noch anfangen, den Verkäufer oder Filialleiter zu beschimpfen, das spricht nicht für eine gute Kinderstube- und Beschimpfungen versteht man in fast jeder Sprache. Wenn Sie mich beschimpft hätten, dann hätte ich Ihnen ganz sicher auch Hausverbot erteilt, denn wer nix zu verbergen hat und nichts böses im Schilde führt, der muss auch nicht ausfallend werden. Was ihr Land angeht, weshalb leben Sie denn nicht mehr da? Weil es so schön ist? Oder vielleicht deshalb, weil Sie in diesem Land gar keine Zukunft mehr für sich sehen? Sie wollen doch nicht allen ernstes behaupten, dass man in der Türkei als Tourist in Ruhe einkaufen kann, ohne das man über den Tisch gezogen oder dann und wann auch mal Opfer von Übergriffen oder ausgeraubt wird? Lächerlich.

21.12.2012 | 00:29
von ReclaBoxler-4227716 | Regelverstoß melden
1. Muss er Dir überaupt nichts erklären.
2. Ist es sein gutes Recht zu kontrollieren!
3. Bleib doch zu Hause wenn es dir hier nicht passt!

21.12.2012 | 07:47
von ReclaBoxler-1918714 | Regelverstoß melden
Den Aufruf, irgendwo nicht einkaufen zu gehen (an dieser Beschwerde ist übrigens ziemlich viel richtig faul.), den kennen wir hier schon. Da wir jetzt unsere Lebensmittel nirgendwo mehr einkaufen können, werden wir jetzt alle gezwungenermaßen in den Hungerstreik treten müssen.

Bf: Sie sollten hier die ganze Wahrheit, die GANZE Wahrheit einstellen. Oder den Sch. nabel halten. Auf Deutsch oder Englisch.

21.12.2012 | 10:58
von X. 99 | Regelverstoß melden
Das bei Tegut gewaltig was nicht in Ordnung ist kann man hier ja häufig lesen und die Polizei wird dies ja auch protokoliert haben, somit ist es ja nachweisbar!
Warum sollte es also nicht stimmen?
Es ist ja nicht der erste und sicher auch nicht der letzte Fall.

22.12.2012 | 10:47
von 1918714 | Regelverstoß melden
 spider monkey x99

Ob mit Protokol oder ohne Protokoll: egal.
Lesen Sie sich die Beschwerde mal ganz in Ruhe durch. Schalten Sie Ihr logisches Denkvermögen ein, und dann denken Sie nach, was alles hier unstimmig ist. Kleine Hilfe: Der Text beginnt mit diesen Sätzen:

"Gehen Sie nicht im tegut allein einkaufen.
Sonst behauptet jemand an der Kasse, Sie hätten was gekl. aut. "

Fällt Ihnen was auf? Und danach geht's gerade so weiter.
;-)

02.01.2013 | 18:15
von ReclaBoxler-3925851 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4227716,
Aber keine Taschenkontrollen!

07.01.2013 | 11:07
von N. Funk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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