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569 Views | 08.01.2013 | 12:54 Uhr
geschrieben von Katja Stahn
Bestell-/Kundennummer: 121552134
Ich habe am 3.12.2012 per Einschreiben von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung Gebrauch gemacht.
Leider habe ich bis heute noch keine Kündigungsbestätigung von Stromio bekommen. Desweiteren haben sie noch einmel eine Abbuchung auf meinem Konto vorgenommen
Mit freundlichen Grüßen
Meine Forderung an Stromio GmbH:
Annahme der Sonderkündigung zum 31.12.2012
ofortantwort
15.01.2013 | 14:17
Firmen-Antwort von:
Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie umgehend kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.01.2013.
Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir Ihnen am 05.12.2012 bereits per Schreiben geantwortet haben.
Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet.
Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen.
Ihr Vorteil: Jede Senkung oder Abschaffung dieser Bestandteile in der Zukunft führt automatisch auch zu einer Senkung Ihres Strompreises.
Die aktuelle Höhe dieser Preisbestandteile können Sie beispielsweise über www.eeg-kwk.net/ in Erfahrung bringen.
Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht notwendig, da gesetzliche Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen unabhängig davon weiterberechnet werden können. Vergleichen Sie dazu zum Beispiel eine mögliche Veränderung der Mehrwertsteuer
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir hierzu besonders deutlich und transparent gestaltet.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihre fristgerechte schriftliche Kündigung bis spätestens zum 17.01.2013 in unserem Hause vorliegen muss (auch im Anhang einer E-Mail). Später eingehenden Kündigungen kann leider nicht entsprochen werden.
Ihre Einzugsermächtigung haben wir gelöscht. Bitte überweisen Sie ab dem 01.02.2013 Ihren Abschlag selbst.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.
Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.
Freundliche Grüße
Übliche hinhaltetaktick von Stromio und wie von Stromio geschrieben ist noch nichts passiert von wegen persönlich klären
Heute morgen habe ich mich gefreut - Bestätigung der Kündigung seitens Stromio. War leider ein Irrtum - betraf garnicht mich, sondern eine Frau Wörl. Peinlich. Da scheint einiges drüber und drunter zu gehen bei Stromio. Allein in der Reclabox finden sich 500 Beschwerden gegen Stromio!
Ich warte auf den Spruch der Schlichtungsstelle und habe einen soliden Versorgungs-Nachfolger bereits gefunden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst
Die Hinhaltetaktik von Stromio darf nicht aufgehen.