Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)
37% Preiserhöhung u. Rheinpower besteht auf Kündigung in Textform
Bestell-/Kundennummer: 8800575939
Leider müssen wir feststellen, dass Kundenfreundlichkeit nicht bei allen Unternehmen den gleich hohen Stellenwert hat. Bei Rheinpower scheint dies in negativer Form zuzutreffen.
Nachdem wir am 19.12.2012 von Rheinpower über eine Preiserhöhung in Höhe von 37% für unsere Stromversorgung informiert wurden, stand für uns fest, den Anbieter zu wechseln. Dieser potentielle Anbieter hatte dann auch die Kündigung übernommen, die am 4.1.2013 bei Rheinpower eingegangen ist. Die Kündigung wurde allerdings nicht akzeptiert, dies wurde durch ein Gespräch mit der Hotline von Rheinpower bestätigt. Als Begründung wurde die fehlende Textform, also die Kündigung durch uns direkt genannt. Die Frist innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, entsprechend den Sonderkündigungsrecht von Rheinpower, zu kündigen wurde eingehalten.
Leider wurden wir weder vom möglichen neuen Anbieter, noch von Rheinpower darüber informiert, so dass es keine Chance gab, diese geforderte Kündigung noch zu tätigen. Unser Vertrag wurde nun somit um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2014 verlängert, da kommt natürlich Freude auf. Für uns ist das Unternehmen Rheinpower ganz klar ein Reinfall gewesen und für die Zukunft bedeutet dies für uns Finger weg von Rheinpower.
www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23
Genau so ist es. Sehr gut!
Hier kann man das auch noch einmal nachlesen:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/So-funktioniert-der-Wechsel
"Nach Prüfung der Unterlagen schicken Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Liefervertrag an den neuen Versorger zurück oder schließen Sie den Vertrag gleich per E-Mail oder im Internet ab. Zugleich erteilen Sie dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des Liefervertrags mit dem bisherigen Versorger. "
Ich denke einmal, dass das nicht nur in Sachsen so ist.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst