Durch Kabel BW gelöste Beschwerde. | 510 Views | 24.10.2013 | 09:12 Uhr
geschrieben von Sven Will

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Diese Firma versucht sich über Gesetze hinweg zu setzen

Bestell-/Kundennummer: 7727949011

Sehr geehrte Damen u. Herren,

SCHLAGWORTE

natürlich weiß ich, dass man unbestrittene Rechnungen begleichen muss. Warum manchmal durch private Gründe, welche hier nichts zur Sache tun, etwas nicht fristgerecht funktioniert, möchte ich hier auch gar nicht diskutieren. Folgendes ist derzeit der Sachverhalt und ich stelle ihnen anheim, sich unverzüglich der Sache anzunehmen.

Mit Erschrecken musste ich am 23.10.2013 feststellen, dass sich Kabel BW nicht an geltendes deutsches Recht hält. Zudem auch noch Beträge verlangt, die nicht gerechtfertigt sind.

Mein Anschluss ist derzeit für abgehende Verbindungen gesperrt, auch das Internet wurde lahm gelegt, aufgrund einer offenen Rechnung von 36,05€. Diese setzen sich zusammen aus der normalen Rechnung von September (26,05€) und 10,00€ Mahngebühren aus vorangegangener Rechnung. Die Rechnung für September wurde zudem erst am 08.10.2013 ausgestellt.

Den 10,00€ Mahngebühren widerspreche ich zum Teil, da 5,00€ davon erst am 11.10.2013 (Erhalt der 3. Mahnung) aufgeführt wurden. Die Rechnung, welche angemahnt wurde, wurde jedoch bereits am 08.10.2013 überwiesen. Das ich trotz bereits beglichener Rechnung, keine weiteren Mahngebühren zahlen werde, sollte klar verständlich sein.

Des Weiteren, und das ist der ausschlaggebende Punkt, halten Sie sich nicht an geltendes Gesetz. §45k Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes sagt ganz klar und unmissverständlich: „Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00€ im Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens 2 Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat“.

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BEIDE Punkte treffen nicht zu. Weder bin ich mit mehr als 75,00€ im Verzug (Stand 24.10.2013 = 36,05€), noch wurde ich über Rechtsmittel belehrt.

Folgende Dinge erwarte ich nun von Ihnen:

1.) Eine Korrektur der Mahngebühren von 10,00€ auf 5,00€ in meinem Kundenkonto, da wie bereits geschrieben, die zweiten 5,00€ berechnet wurden, obwohl die zugehörige Rechnung bereits früher beglichen wurde.

2.) Die Freischaltung meines Anschlusses binnen 24 Werktagsstunden ab Zugang dieses Schreibens, da Sie mit der Sperre gegen das Telekommunikationsgesetz §45k verstoßen, welchem Sie als Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste ganz klar unterstellt sind.

Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, dass deutsches Recht für Sie nicht gilt, bin ich gezwungen, über meinen Rechtsbeistand eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre vor Gericht zu erwirken, welche mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre. Des Weiteren behalte ich mir vor, eine Sonderkündigung zu prüfen, da Sie Ihren Leistungen wissentlich nicht nachkommen.

Ich hoffe dass wir es nicht so weit kommen lassen müssen und erwarte binnen 24 Stunden eine zufriedenstellende Reaktion durch Sie.

Freundliche Grüße

Will

P. S: Dieses Schreiben wird weiter veröffentlicht, sollte ich keine Reaktion durch Kabel BW erhalten.

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.10.2013 | 12:02
von Wilfried Hammer | Regelverstoß melden
Lieber BF, wenn Sie einfach Ihre Rechnungen bezahlen, haben Sie auch keine Probleme. Anscheinend haben Sie, wie Sie selber schildern, auch erst im Oktober Ihre Rechnung für August vollständig beglichen. Ein Mahnlauf verläuft in solch großen Unternehmen vollständig automatisiert, kann deren System am 11.10. keinen Zahlungseingang feststellen, werden Sie automatisch wieder angemahnt. Meist steht in solchen Mahnungen auch, dass die Buchung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Ihre Forderung die Mahnkosten sollen gesenkt werden, finde ich Recht dreist, wenn Sie es selber nicht schaffen Ihre Rechnungen, wie auch mit der Firma zu einem bestimmten Termin vereinbart zu begleichen. LG

24.10.2013 | 14:51
von Sven Will | Regelverstoß melden
Verehrter Herr Hammer,

anscheinend haben Sie nicht verstanden, dass Mahnkosten für eine bereits beglichene Rechnung verlangt werden. Ist das bei Ihnen normal? Dann Gute Nacht.
Zudem ist das Hauptthema hier ein anderes. Ich bin gespannt ob es UMKBW wirklich schafft, sich über Gesetze hinweg zu setzen.

11.12.2013 | 11:07
von Sven Will gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kabel BW hat sich einsichtig gezeigt.




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