Durch easyJet gelöste Beschwerde. | 549 Views | 11.01.2014 | 12:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7307073

easyJet (London)

Flugverweigerung

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer /2 2003697

Wir haben über Ab in den Urlaub im Zeitraum vom 1.5.13 bis 15.5.13 eine Pauschalreise nach Hurghada im Hotel Al Mas, Ägypten gebucht.

SCHLAGWORTE

Als wir am 1.5.13 pünktlich um 04:20 Uhr in Genf am Flughafen einchecken wollten, wurde uns der Flug nach Ägypten verweigert. Erst bekamen wir die Auskunft, dass sich interne Regelungen der Fluggesellschaft (Easyjet) zum 1.5.13 geändert hätten und nur noch Touristengruppen mit Personalausweis einreisen könnten. Weder auf den AGB's der Fluggesellschaft noch in den von Ihnen an uns versandten Dokumenten war darauf hingewiesen worden.

In den AGB's steht zudem wortwörtlich: "13.1.3 Anforderungen bei allen internationalen Flügen

Fluggäste auf internationalen Flügen (auch innerhalb der EU) müssen sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen; in bestimmten Fällen ist auch ein nationaler Personalausweis zulässig, sofern zusätzlich andere relevante Dokumente wie zum Beispiel ein Visum, sofern erforderlich, vorgelegt werden.

"in bestimmten Fällen ist auch ein nationaler Personalausweis zulässig."
Laut dem Auswärtigen Amt, bei dem wir uns sogar vorab erkundigt hatten, gehört Ägypten dazu und es ist erlaubt, mit einem Personalausweis sowie mit drei Passbildern dort dann anzureisen.

Am Schalter in Ägypten war dies dann auch komischerweise kein Problem und dran hat sich Easyjet nicht gehalten. Sogar die AGB's berechtigen eine Verweigerung nicht.

Auf der Easyjet homepage stand auf der "Hilfe" Seite, dass es empfehlenswert ist und meist nur mit Reisepass zulässig, was aber nicht relevant ist, da dies keine AGB's sind.

Wir möchten eine passende Entschädigung für die Mehrkosten und den ganzen Stress am Flughafen. Besonders mit einem Kleinkind von drei Jahren war es die Hölle, den Kleinen 9h am Flughafen zu betreuen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.01.2014 | 14:51
von ReclaBoxler-7307073 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anbieter hat sich noch nicht gemeldet und auch keine Stellung genommen.


01.02.2014 | 14:56
von ReclaBoxler-7307073 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.02.2014 | 07:52
von ReclaBoxler-7307073 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.03.2014 | 14:02
von ReclaBoxler-7307073 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2019 | 19:00
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.04.2019 | 19:00
von ReclaBoxler-7307073 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anwalt wurde eingeschalten und wir haben alles zurück erhalten.




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