Durch AXA Versicherung gelöste Beschwerde. | 1335 Views | 21.02.2014 | 11:56 Uhr
geschrieben von Sabine K.

AXA Versicherung AG

AXA Krankenversicherung und Erstattung? Immer wieder Probleme

Hallo

SCHLAGWORTE

unser Fall bei der AXA Krankenberischerung. Wir gehen schon gar nicht mehr gern in Behandlungen, da ich nie weiß, was mir noch davon selbst davon übrig bleibt zu bezahlen

Wir waren mit meiner Tochter beim Zahnarzt, nun stellt sich heraus, dass sie eine Zahnfleischentzündung hat und die Zahnärztin verschreibt ihr Chlorhexamed 1% für bzw. gegen die Entzündung. Zudem verschreibt sie meiner Tochter (10 Jahre alt) noch das VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE elmex gelee mit 38g eben um zukünftigen Erkrankungen vorzubeugen.

Nach recht langer Bearbeitungszeit von Seiten der AXA bekomme ich nun die Erstattung und die beiden Präparate werden nicht übernommen.

Begründung: Keine Arzneimittel.

O. k. auf dem Beipackzettel vom Chlorhexamed geschaut und da steht ganz dick:

Arzneimittel

Das elmex gelee war verschreibungspflichtig!

Wo kann man nachlesen, welche Arzneimittel von der AXA erstattet werden bzw. welche als solches anerkannt werden?

Wir gehen zu einer Behandlung beim Zahnarzt, dieser stellt im Zuge einer medizinisch notwenigen Heilbehanlung ein Rezept aus und nun soll das nicht bezahlt werden?

Darf das sein? Wo kann ich mich informieren, was alles anstandslos bezahlt wird? Oder bin ich hier 'ausgeliefert'?

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Erstattung von einem Arzneimittel und einem verschreibungspflichtigem Gel bei einem 10 Jahre alten Kind nach Zahnarztbesuch.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.02.2014 | 17:32
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media Team

Guten Tag,

es tut uns leid zu hören, dass Sie mit AXA nicht zufrieden sind. Wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie uns über den nachfolgenden Link bitte Ihre Kontaktdaten (idealerweise mit Vertragsnummer) zusenden, damit sich die Kollegen bei Ihnen melden können?

axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do

Herzlichen Dank und beste Grüße

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.03.2014 | 15:17
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.03.2014 | 07:49
von Sabine K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AXA hat die Kosten für dieses eine Mal (kulanterweise) übernommen, sogar noch etwas draufgelegt von einer vorherigen Rechnung bei dem sie einen Posten gestrichen hatten (17,43 €)
Ich frage mich nur, warum streicht die Axa ihren Versicherten 'Posten' warum geht sie nicht direkt SELBST an Ärzte bzw. Abrechnungsstellen (mit meiner Einwilligung natürlich)?
Bei anderen Versicherungen wird es so gehandhabt.
Hier wird auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen, dass so nicht sein kann, denn i. d. R. weiß ich als medizinischer Laie nicht, was für Posten gerechtfertigt sind und welche nicht.
Soll ich es mir deswegen mit meinem Arzt versch (m) erzen?
Die AXA macht es sich nach wie vor zu einfach, denn wer (außer die wenigen wie ich) investiert soviel Zeit und Mühe 'Kleinbeträge' einzufordern?

Vielen Dank an reclabox die hier die Möglichkeit bietet auf derlei Missverhältnisse hinzudeuten!




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