almado-ENERGY GmbH (Köln)
Kündigung durch qualifiziertes Fax nicht akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: 14312V1236
Meinen Stromliefervertrag habe ich fristgerecht am 15.08.14 gekündigt zum 30.09.2014. Die Kündigung erfolgte per qualifiziertem Telefax (Briefkopie mit aufgedrucktem Sendungsnachweis). Am 19.08. erhielt ich per E-Mail den abschlägigen Bescheid, dass meine Kündigung ". nicht dem Schriftformerfordernis des § 128 BGB (entspricht), weil der Empfänger dann die nötige Unterschrift nur in Form einer Kopie erhält und nicht das zur Wirksamkeit erforderliche Original."
Daraufhin habe ich sofort meine Faxkopie unterschrieben und per Einschreiben an almado geschickt - die Kündigungsfrist war inzwischen überschritten. Als Antwort erhielt ich die Kündigungsbestätigung zum 30.09.2015.
Nach Rücksprache mit der Verbraucherschutzzentrale NRW wurde ich in meiner Auffassung bestärkt, dass die von almado verlangte Schriftform eine einseitig strenge Auflage ist, welche mich als Kundin zu Gunsten meines Vertragspartners einseitig benachteiligt; denn die Akzeptanz und Wirksamkeit des Stromliefervertrages stützt sich lediglich auf die unverbindliche Schriftform der E-Mail-Korrespondenz (Antrag). Ich dagegen soll zu solch einer strengen Auflage gezwungen werden. Die Verbraucherschutzzentrale NRW betrachtet dies als eine "überraschende Klausel" und hält sie für unwirksam.
23.09.2014 | 17:03
Abteilung: Online
Sehr geehrte Frau V. Wildemann,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
almado-ENERGY GmbH
Kundenservice-Online
"Sehr geehrte Frau Von Wildemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23.09.2014.
Im Hinblick auf eine endgültige einvernehmliche Einigung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sind wir jedoch im Sinne einer zügigen Einigung zu folgendem Entgegenkommen bereit:
Wir gewähren Ihnen ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum 31.10.2014.
Bitte beachten Sie, dass eine frühere oder gar rückwirkende Netzabmeldung technisch wie rechtlich unmöglich ist.
Die Dauer zwischen Abmeldungsanzeige und Vollziehung der Abmeldung beläuft sich auf ca. 10 Tage.
Bitte teilen Sie uns bis zum 30.09.2014 mit, ob Sie hiervon Gebrauch machen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr almado-ENERGY Team
Jessica Engels"