Durch Amazon.de gelöste Beschwerde. | 373 Views | 23.02.2015 | 09:14 Uhr
geschrieben von Anke Gossler

Amazon.de (Luxemburg)

Keine Erstattung der Umsatzsteuer mehr für Mitglieder Nato

Bestell-/Kundennummer: EUVINS10FSDE140180413

SCHLAGWORTE

Wir haben jetzt über mehrere Jahre hinweg im Ausland gelebt und durch den Nato Statue, immer die Mehrwertsteuer bei amazon zurückerhalten. Hat immer einwandfrei funktioniert. Da größere Teile nicht nach Portugal geliefert wurden, haben wir sie uns nach Deutschland liefern lassen und dann nach Portugal überführt, wie gesagt keine Probleme. Dieses Jahr im Januar haben wir uns dann einen Kühlschrank nach Deutschland liefern lassen, da dieser nicht nach Belgien geliefert wurde. Dann haben wir ihn ganz normal nach Belgien überführt. Wie auch in Portugal reichten wir bei amazon die Rechnung mit den dazugehörigen Papieren ein. Leider wurde es jetzt zweimal abgelehnt, mit der Begründung, das die Bestellung von der amtlichen Beschaffungsstelle getätigt werden muss. Ich finde es traurig, es einfach so abzuändern und einen vor vollendete Tatsachen zu stellen. Für uns ist es eine Lehre, wir werden keine großen Teile mehr bei amazon beziehen, wir unterstützen dann lieber Saturn, Media Markt oder wie sonst die ganzen Märkte heißen, die weiterhin die MwSt. zurückzahlen, denn sie behalten sie ja auch nicht, die wird ja eh ans Finanzamt weiterfeführt.

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Meine Forderung an Amazon.de: Die MwSt zurück von oben genannter Rechnung, für die Zukunft wissen wir es ja


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


23.02.2015 | 12:10
von E. L. | Regelverstoß melden
Schau doch mal einfach in die entsprechenden BMF Schreiben bzw. im UStAE 4.7.1. nach. Soweit ich auch noch im Hinterkopf habe, gab es in 2014 eine Änderung im BMF-Schreiben aufgrund aktueller BFH Rechtsprechung. Wenn du uns auch noch mal sagst, welchen Nato-Truppen du angehörst, dann hilft es weiter.

So kann ich jedenfalls noch kein Verschulden von Amazon erkennen.

16.03.2015 | 09:41
von Anke Gossler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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