Germanwings:
Diebstahl aus eingechecktem Koffer
Germanings / Eurowings:
Mit Kindern aus dem Flugzeug gedrängt, Kamera liegen lassen
Germanwings:
Koffer beschädigt beim Rückflug
-Flugannullierungen oder
-Nichtbeförderungen. Beides ist hier nicht der Fall.
Gem. Rechtsprechung des EuGH steht eine Ausgleichsleistung auch denjenigen Passagieren zu, die ihr Endziel mit über drei Stunden Verspätung erreichen. (vgl.: www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/groe-verspatung.html) Auch dies ist gemäß Sachverhalt nicht der Fall.
Insofern besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Da sich die Ankunftsverspätung somit im Rahmen der von der VO (EG) 261/2004 gezogenen Grenzen befindet, besteht auch kein Anspruch auf eine Entschuldigung, wie vom Fragesteller gefordert.
Im übrigen kennt das Zivilrecht überhaupt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschuldigung.