252 Views | 02.07.2015 | 12:09 Uhr
geschrieben von Annika Sauer
Wir haben über Ab-in-den-Urlaub einen "Deal des Tages" gekauft und wollten diesen nun innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei dem entsprechenden Hotel einlösen. Das Hotel nimmt diese Gutscheine aber nicht mehr ab, da es laut eigener Aussage die Aufwendungen für weitere Gäste, die bereits gebucht hatten, nicht von Ab-in-den-Urlaub erstattet bekam.
An der Beschwerde-Hotline von AidU verwies man uns auf den E-Mail-Kontakt, auf diesen (mitlerweile drei Emails im 3-Wochen-Turnus) wurde aber seitens AidU nicht reagiert.
Aber wir können auch anders.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
249
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.