78 Views | 04.08.2015 | 12:07 Uhr
geschrieben von Katja Jenke

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Keine Auzahlung von zwei 100,00-Euro-Gutscheinen

Bestell-/Kundennummer: Auftrags-Nr. 503424165 vom 11.12.2014

Bis heute wurde auf meinem Konto noch kein Zahlungseingang von 200,00 Euro festgestellt.

Lt. telefonischer Reklamation (am 27.07.2015) wurde mir mitgeteilt, dass es in der Buchhaltung Probleme gab und sich die Auszahlung der Gutscheine verzögern würde, leider wurde mir aber kein Termin mitgeteilt. Lt. AGB sind die Gutscheine nach 28 Tagen auszuzahlen. Unsere Rückreise war am 26.06.2015.

Ich bitte Sie umgehend, meine Forderung von 200,00 Euro bis spätestens 15.08.2015 zu begleichen (Meine Daten liegen Ihnen vor), ansonsten sehe ich mich gezwungen, Strafanzeige und rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Zwei Gutscheine von je 100,00 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


16.09.2015 | 08:11
von Katja Jenke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde heute Strafanzeige stellen




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