Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 707 Views | 11.08.2015 | 16:01 Uhr
geschrieben von Friedhelm Möller

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Trotz mehrerer Mahnungen nach 5 Monaten keine Gutscheinauszahlung

Bestell-/Kundennummer: Gutschein / ITS / 102589902 / vom 28.02.15

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Es grenzt schon an Betrug, wenn ein Reiseportal wie ‚Ab-in-den-Urlaub‘, das täglich im Fernsehen mit bekannten Persönlichkeiten, wie Ballack und Rainer Calmund wirbt und damit Millionen ausgibt, scheinbar nicht in der Lage ist, einen Gutschein über 100,- € auszahlen zu können. Nach langen Telefonaten und mehreren Schreiben (zuletzt per Einschreiben mit Terminsetzung) erhielt ich - wie die meisten anderen geprellten Unister-Kunden - ein Entschuldigungsschreiben mit dem Hinweis, das der Fehler gefunden sei und nun sukzessive die Auszahlung des Gutscheins vorgenommen würde. Dieses Schreiben mit gleichem Wortlaut haben schon - wie zigfach im Internet zu lesen ist - hunderte Kunden ab letztem Herbst bekommen und dient allein der Vertröstung. Wahrscheinlich setzt Unister darauf, dass viele aufgeben und nicht mehr der Sache nachgehen. Bisher warte ich mehr als 5 Monate auf die Auszahlung.

Der Gipfel ist, dass ich letztens wieder einen Brief von ‚Ab-in-den-Urlaub‘ mit 3 Gutscsheinen zugeschickt bekommen habe, obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich definitiv nie wieder bei einem der Reiseportale von Unister buchen werde. Schließlich gibt es mit ‚Check24‘ ein Reiseportal, dass die Gutscheine immer ordnungsgemäß pünktlich auszahlt.

Wenn dieses Beschwerdeportal nicht hilft, werde ich als letzte Maßnahme einen gerichtlichen Mahnbescheid einleiten. Dazu gibt es im Internet für jedes Bundesland ein Mahn-Gericht, bei dem man online einen Mahnbescheid beantragen kann. Da der Forderung von 100,- € seitens Unister sogar schriftlich bestätigt wurde, muss Unister auch die Mahnbescheids-Kosten von 32,- € bezahlen (solange sie nicht insolvent sind).
Vielleicht hilft aber auch dieser Eintrag

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung des schriftlich zugesicherten Gutscheinbetrages über 100,- € gemäß Unister-Mail vom 14.6.2015 (Buchungsnummer ITS / 102589902 / vom 28.02.15


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


20.08.2015 | 18:40
von Friedhelm Möller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist kaum zu glauben: kurz nach der Veröffentlichung in ReclaBox habe ich die 100,- € überwiesen bekommen, obwohl die Beschwerde nicht an Unister weitergeleitet werden konnte (lt. Mitteilung von ReclaBox weisen die sämtliche Beschwerden zurück).
Herzlichen Dank an ReclaBox!
Viele Grüße
F. Möller




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