556 Views | 30.08.2015 | 12:00 Uhr
geschrieben von Norbert Schöngarth
Auch mir wurde bisher nicht der 50-€-Gutschein von "ab in den Urlaub" erstattet, trotz mehrmaliger Nachfrage und letzte Fristsetzung bis September 2015.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Gutschein erstatten
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Email setze ich Ihnen eine Frist bis zum 05.10.15 um den mir zustehenden Gutschein auf mein bekanntes Konto gutzuschreiben.
Falls kein Zahlungseingang erfolgt werde ich mich an einen Rechtsantwalt Reiserecht wenden und juristisch gegen ihre Firma vorgehen um meinen Rechtsanspruch durchzusetzen.
mfg
Norbert Schöngarth
Brückenstraße 33
65719 Hofheim
Beschwerde ist noch nicht gelöst