Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 743 Views | 05.11.2015 | 09:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1133114

Deutsche Bahn AG (Frankfurt)

Fahrradmitnahme: hat die Bahn ein "Rad ab"?

Bestell-/Kundennummer: PSVB69

Ich hab's geahnt: beim Fahrradtransport mauert die Bahn nicht nur; sie läßt sich das Mauern auch noch teuer bezahlen.

SCHLAGWORTE

Wie kann folgendes sein:
Zunächst möchte ich zu einer online schon erworbenen Fahrkarte noch einen der vorhandenen Fahrrad-Stellplätze hinzu buchen, was aber im System "derzeit online nicht möglich" ist.
Stattdessen werde ich (buchstäblich) von Pontius zu Pilatus geschickt - und kassiere eine Abfuhr nach der anderen; drei Tage lang! Und schließlich -
als ich entnervt die Buchung storniere, erhalte ich die übliche Stornierungsgebühr von 17,50 € aufgebrummt. - bin ich etwa schuldhafter Verursacher dieser Auftragsrücknahme? .

Die der Reihe nach von mir erfolglos im Web, anderen Komm. systemen sowie vor Ort aufgesuchten Kontaktstellen:

Online-Portal DB, Telefonservice DB, ADAC-Gesch.st. Niederrad, TraffiQ-Mobilitätscenter Hauptwache, mehrere Fahrkarten-Automaten, DB-Reisezentrum Westbahnhof - statt "Fahrrad" verstehen alle nur "Bahnhof".

Sodann: In der ganzen Odyssee war ich lammfromm geduldig. Dabei war eigentlich Eile geboten, denn in den ICs sind bekanntenmaßen die wenigen Fahrrad-Stellplätze blitzschnell ausgebucht. - Das ist jedoch zum Glück nicht mehr mein Problem. Ich fahre samt Fahrrad mit dem Bus.

Fazit: Für den außenstehenden Betrachter erscheint es dreist und unverschämt, daß für dieses Versagen der Bahn und aller von ihr benannten Kooperationspartner ich als Kunde der ersteren auch noch eine Entschädigung zahlen soll. Sie wird einem, wie gesagt, dezent als Erstattungsgebühr für die Rückgabe einer Fahrkarte untergejubelt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Ganz wörtlich: erstattung der Erstattungsgebühr!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


10.11.2015 | 14:30
von ReclaBoxler-1133114 | Regelverstoß melden
Vielleicht sollten die Reclabox-Betreiber auch einmal öffentlich machen, was sie mir im Nachgang zu meiner Beschwerde mitgeteilt haben:
Lieber ReclaBoxler, nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-107196) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. Wir bedauern dies sehr, hoffen aber, dass die Firma/Institution Ihre Beschwerde trotzdem lesen wird und es zu einer positiven Lösung Ihrer Beschwerde kommt.
Kombiniere: Die Bahn ist eine Kreuzung aus Vogel Strauß und Pelikan - einerseits steckt sie den Kopf in den Sand, wenn es Beschwerden hagelt, andererseits reißt sie den Schnabel weit auf, wenns ums Abkassieren geht.
Daß es Beschwerden knüppeldick hagelt, tut sie unfreiwillig selber kund, wenn sie einem den Eingang derselben folgendermaßen bestätigt:
Ihre Anfrage haben wir unter der Bearbeitungsnummer ID[|#1695324880#10353002#709018f#|] aufgenommen.
Entweder - die Nr. ist reines Imponiergehabe ("du bist nur einer von Zillionen"), oder sie stimmt einen darauf ein, daß man bis zum jüngsten Tag warten kann, bis sie bearbeitet wird - Kafka läßt grüßen.

12.11.2015 | 10:00
von ReclaBoxler-1133114 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zur Anfrage hins. des Verfahrensstandes verweise ich auf meinen Komm. v. 10.11.15.


26.11.2015 | 19:38
von ReclaBoxler-1133114 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. vielleicht ist es "einem Ochsen in's Horn gepetzt"; aber - die Korrespondenz wird unverdrossen von mir fortgesetzt. Hier der letzte Stand.
Das Serviceteam:
Sehr geehrter Herr Kleppel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir haben auf Nachfrage bei unserem Fachdienst die Antwort erhalten, das die Buchung einer Fahrradkarte für den Fernverkehr nur im Zusammenhang mit der Buchung der Fahrkarte möglich ist. Die einzelne Buchung der Fahrradkarte ist nur an den Schaltern der Deutschen Bahn möglich.

Es würde uns freuen, Sie auch weiterhin auf unseren Seiten und in unseren Zügen begrüß.

. und ich:
Sehr geehrtes Service-team:

die Sache jetzt so aussehen zu lassen, als hätte ich behauptet, man könne derartige tickets am Automaten ziehen, und als ob Sie mich jetzt belehren müßten, daß das nicht geht - das ist einfach nur dreist, da erübrigt sich jeder Kommentar.
Und auch jeder weitere Kontakt mit Ihrem Dienstleistungsangebot: meine BahnCard habe ich gekündigt. Es geht auch ohne Sie.

E. Kleppel


07.12.2015 | 00:10
von ReclaBoxler-1133114 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Na also - geht doch: auch in meinem Fall hat sich die Einschaltung des Eisenbahn-Bundesamtesmtes als hilfreich erwiesen. Nachdem kurz zuvor die Service-Zentrale einfühlsam mitgeteilt hatte, daß sie meinen Unmut gut versteht, aber leider nichts machen kann, legte sie tags darauf nach: " Das Eisenbahn-Bundesamt hat uns gebeten, Ihr Anliegen erneut zu prüfen. "
Da brauchte ich gar nicht weiter zu lesen, da wußte ich schon, was kommt: ". erstatten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Erstattungsentgelt. " - Menschenfreundlichkeit pur. aber mal ganz im Ernst: was soll man von einer Einrichtung halten, die einem zuerst darlegt, daß sie einen versteht, aber nichts zahlt, und gleich darauf, daß sie es eigentlich nicht eingesteht, aber trotzdem zahlt.: take the money and run!


01.08.2017 | 17:36
von Manuel Berg | Regelverstoß melden
Da kann man wirklich nur sagen, was für ein Rotzladen, mehr kann man dazu nicht sagen. Ist doch wohl logisch, dass ein Ticket auch stornierbar ist und ein Ticket ohne Fahrradticket für den Einzelnen letztlich keinen Sinn macht. Die Bahn versteht nur "Bahnhof" xD



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: