261 Views | 01.12.2015 | 16:15 Uhr
geschrieben von Oliver Gaglin

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Penetrante Nichtauszahlung des 100 €-Gutscheins

SCHLAGWORTE

Ich war vom 28. Juli bis zum 04. August 2015 mit meinen beiden Söhnen zu Dritt in einer Clubanlage auf Mallorca für um die 2.000,00 €. In den AGBs steht, das die Rückerstattung des 100 €-Gutscheins 28 Tage nach Rückkehr erfolgen wird. Das ist nun mittlerweile 4 Monate her. Andere Anbieter wären für dieses Hotel sogar günstiger gewesen, so dass meine Entscheidung dort zu buchen, alleine aus dem Grund des Gutscheins basiert. Ich habe über die Hotline bereits 6x mit MA gesprochen, jedes heißt es: "Ich mache einen Vermerk, Ihr Anspruch liegt vor sowie auch Ihre Bankverbindung. Wann nun überwiesen wird kann ich nicht sagen. " Immer das gleiche. Eine Weiterverbindung zum Vorgesetzten wird kategorisch abgelehnt. Ich habe zudem 3 gepfefferte Emails mit Fristsetzungen geschrieben. Null Reaktion! Die Krönung ist nun aber finde ich, dass selbst auf ein Einschreiben per Post mit saftiger Ansprache und Fristsetzung seit 4 Wochen NICHT reagiert wird. Das Problem ist nun bei Einschaltung eines Anwaltes, dass dessen Kosten ganz schnell diese 100 € übersteigen werden. Das weiß Ab-in-den-Urlaub" und ruht sich Rotzfrech auf dieser Masche aus. Ich hoffe das so ein TV-bekanntes Unternehmen mit dieser kriminellen Vorgehensweise bestraft wird und im schlimmsten Fall das Gewerbe entzogen wird! DORT NICHT BUCHEN!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: 100 €


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


13.01.2016 | 18:36
von Oliver Gaglin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, bisher noch nicht gelöst! Es wurde bisher trotz erneutem Telefonat vor Weihnachten nicht reagiert, geschweige denn überwiesen!
Gruß
Oliver Gaglin




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