364 Views | 17.12.2015 | 08:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1636946

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Falscher Name in der Buchungsbestätigung

Das ist uns passiert, jeder möge sich eigene Gedanken darüber machen:

SCHLAGWORTE

Am 12.09.15 habe ich mit meiner Partnerin bei ab-in-den-urlaub.de/Spezial eine Flugreise im März 2016 gebucht. Parallel dazu haben wir hier auch einen Transfervertrag gebucht, da der Transfer nicht enthalten war.

Wir tragen nicht den gleichen Nachnamen, Namensgleichheit besteht jedoch in den ersten vier Buchstaben. Die Namen wurden von uns richtig eingetragen.

Mit der Buchungsbestätigung erfuhren wir, dass ich hier mit dem Nachnamen meiner Partnerin geführt werde. Ab-in-den-Urlaub.de behauptet, wir hätten den Fehler begangen, ein Beweis wird nicht erbracht.

Alle unsere Bemühungen (Telefonate, eMails und Einschreiben mit Rückschein) konnten bisher keine Korrektur des falschen Namens bewirken.
Ab-in-den-Urlaub.de kann oder will keine Korrektur herbeiführen und verlangt unsere Stornierung und Neubuchung der Reise. Eine Anzahlung in Höhe von ca. 2040 EUR (60 %! des Reisepreises) wurde bereits am 14.09.15 (zwei Tage nach Buchung) eingezogen. Diesen Betrag soll auch die „Rücktrittsgebühr“ ausmachen.

Den Transfervertrag haben wir (nach AGB des Anbieters kostenfrei) gegenüber ab-in-den-Urlaub.de und dem Transferanbieter storniert, die Rücküberweisung des Rechnungsbetrages an ab-in-den-Urlaub.de wurde uns vom Anbieter mitgeteilt. An uns wurde bisher keine Erstattung geleistet.

Wir sind nicht bereit, diesen Forderungen nachzukommen und haben auch kein Interesse an einer weiteren Vertragsbeziehung mit ab-in-den-Urlaub.de. Wir fordern die Rückabwicklung der Buchung.

Von der Verbraucherzentrale wurde uns Rechtsbeistand empfohlen. Wir werden also (mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung) gerichtlich gegen ab-in-den-Urlaub.de vorgehen und wir werden versuchen, diese Praktiken über diverse Medien öffentlich zu machen.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Rückabwicklung der Buchung und Erstattung der gezahlten Beträge


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


24.12.2015 | 09:09
von ReclaBoxler-1636946 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit wird durch einen Anwalt bearbeitet.


07.01.2016 | 14:24
von ReclaBoxler-1636946 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ab-in-den-Urlaub / Unister hat bisher auf Forderung des Anwaltes nicht geantwortet.
Nach Fristablauf erfolgt Klage.


28.01.2016 | 14:41
von ReclaBoxler-1636946 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma antwortet nicht auf Schreiben des Anwaltes, schickt weitere Zahlungsaufforderungen. Frist ist verstrichen, wir reichen Klage ein.


16.03.2016 | 16:48
von ReclaBoxler-1636946 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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