ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)
Bis heute keine Gutscheinerstattung
Bestell-/Kundennummer: 1363892
Im September2015 habe ich zusammen mit meiner Lebensgefährtin eine Pauschalreise für uns beide nach Ägypten gebucht.
Diese Reise hat einen Reisepreis von zusammen über 1.300,- €. Bei der Buchung habe ich einen 100,- € Reisegutschein mit einem Gutscheincode eingelöst.
Der gesamte Vorgang und auch die Eingabe des Reisegutscheines ist in meinem Login Bereich vermerkt. Dort findet sich auch der Gutscheincode und der Hinweis, dass der angegebene Gutscheincode gültig ist.
Auf dem Gutschein sind die Einlösebedingungen nur als Webseite angegeben. Unter der dortigen Webseite findet man den eindeutigen Hinweis, „ Die Auszahlung des 100€-Reise-Gutscheines erfolgt innerhalb von 28 Tagen ab dem Anreisetag. “
Die Reisebestätigung weist aus, dass der Reisepreis in 2 Raten (35 % Anzahlung und Restzahlung) per Sepa-Lastschrift von meinem angegebenen Konto abgebucht wird.
Die Reise wurde am 19.10.2015 angetreten, aber nach 28 Tagen, dem 16.11.2015 war immer noch keine Erstattung des 100,- € Gutscheines erfolgt.
So habe ich zweimal bei der Hotline angerufen, ich wurde jedoch immer nur hingehalten. Am 03.12.2015 erhielt ich dann zu nach meinem Telefonat eine -meiner Meinung nach vorformulierte E-Mail-, dass man um Verständnis bat.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich habe daraufhin an 4 verschiedene E-Mail Adressen eine letzte Frist zur Rückerstattung des Gutscheines zum 14.12.2015 gesetzt.
Die o. a. Firma hat auch diese Frist ungenutzt verstreichen lassen. Bis heute ist die Erstattung des 100,- € Gutscheines nicht erfolgt.
Bei meinen Recherchen habe ich im Internet feststellen müssen, dass dieses Geschäftsgebahren offenbar zahlreich und gehäuft erfolgt. So existieren bereits facebook-Gruppen, die Verbraucherzentralen sind tätig geworden und viele Kunden schreiben ähnliches, so dass ich von organisiertem und dauerhaften Verhalten dieser Firma zu Lasten von zahlreichen Kunden ausgehe.
Von daher habe ich bereits um strafrechtliche Überprüfung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig gebeten.
Für den o. a. Sachverhalt liegen alle Beweismittel wie Schreiben, Gutschein und E-Mail Verkehr vor.
Unister schweigt sich bis heute aus, nur die Werbemails und Werbepost kommt regelmäßig ins Haus.
Die Strafanzeige ist bei Staatsanwaltschaft in Leipzig eingegenagen, ein Az habe ich bereits.
Zufall oder Berechnung?