Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 676 Views | 11.01.2016 | 14:13 Uhr
geschrieben von Rr

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Bis heute keine Gutscheinerstattung

Bestell-/Kundennummer: 1363892

Im September2015 habe ich zusammen mit meiner Lebensgefährtin eine Pauschalreise für uns beide nach Ägypten gebucht.

SCHLAGWORTE

Diese Reise hat einen Reisepreis von zusammen über 1.300,- €. Bei der Buchung habe ich einen 100,- € Reisegutschein mit einem Gutscheincode eingelöst.

Der gesamte Vorgang und auch die Eingabe des Reisegutscheines ist in meinem Login Bereich vermerkt. Dort findet sich auch der Gutscheincode und der Hinweis, dass der angegebene Gutscheincode gültig ist.

Auf dem Gutschein sind die Einlösebedingungen nur als Webseite angegeben. Unter der dortigen Webseite findet man den eindeutigen Hinweis, „ Die Auszahlung des 100€-Reise-Gutscheines erfolgt innerhalb von 28 Tagen ab dem Anreisetag. “

Die Reisebestätigung weist aus, dass der Reisepreis in 2 Raten (35 % Anzahlung und Restzahlung) per Sepa-Lastschrift von meinem angegebenen Konto abgebucht wird.

Die Reise wurde am 19.10.2015 angetreten, aber nach 28 Tagen, dem 16.11.2015 war immer noch keine Erstattung des 100,- € Gutscheines erfolgt.

So habe ich zweimal bei der Hotline angerufen, ich wurde jedoch immer nur hingehalten. Am 03.12.2015 erhielt ich dann zu nach meinem Telefonat eine -meiner Meinung nach vorformulierte E-Mail-, dass man um Verständnis bat.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich habe daraufhin an 4 verschiedene E-Mail Adressen eine letzte Frist zur Rückerstattung des Gutscheines zum 14.12.2015 gesetzt.

Die o. a. Firma hat auch diese Frist ungenutzt verstreichen lassen. Bis heute ist die Erstattung des 100,- € Gutscheines nicht erfolgt.

Bei meinen Recherchen habe ich im Internet feststellen müssen, dass dieses Geschäftsgebahren offenbar zahlreich und gehäuft erfolgt. So existieren bereits facebook-Gruppen, die Verbraucherzentralen sind tätig geworden und viele Kunden schreiben ähnliches, so dass ich von organisiertem und dauerhaften Verhalten dieser Firma zu Lasten von zahlreichen Kunden ausgehe.

Von daher habe ich bereits um strafrechtliche Überprüfung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig gebeten.

Für den o. a. Sachverhalt liegen alle Beweismittel wie Schreiben, Gutschein und E-Mail Verkehr vor.

Unister schweigt sich bis heute aus, nur die Werbemails und Werbepost kommt regelmäßig ins Haus.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Erstattung der 100,- €


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


18.01.2016 | 16:26
von Rr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma stellt sich stumm und reagiert überhaupt nicht.

Die Strafanzeige ist bei Staatsanwaltschaft in Leipzig eingegenagen, ein Az habe ich bereits.


01.02.2016 | 17:06
von Rr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma reagiert überhaupt nicht; unmögliches Verhalten!


22.02.2016 | 17:14
von Rr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Staatsanwaltschaft und Polizei hat sich eingeschaltet. zudem hat die Firma eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale zu unterschreiben, künftig die Gutscheine fristgerecht auszuzahlen.


15.04.2016 | 19:46
von Rr gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft leipzig und des zuständigen Polizeikommisariats kam plötzlich ein Scheck.

Zufall oder Berechnung?




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!