431 Views | 16.02.2016 | 09:09 Uhr
geschrieben von Klaus Oesterreicher
Bestell-/Kundennummer: Buchungsanfrage Nr. 3216752 (Anfragenummer 3062386)
Ich habe für 14. bis 28.05.2016 ein Ferienhaus für 473 Euro gebucht und meinen Gutscheincode angegeben. Auf dem Gutschein heißt es: "Einlösbar bei Ihrer nächsten Buchung. kein Mindestbuchungswert. gültig bis 31.07.2016. "
Nun habe ich eine E-mail von ab-in-den-Urlaub.de bekommen, in der es heißt:
"Sehr geehrter Herr Oesterreicher,
vielen Dank für die Übermittlung Ihres Gutscheincodes.
Der Gutschein ist für die getätigte Buchung nicht einlösbar, da der Mindestbuchungswert von 500€ nicht eingehalten ist (Reisepreis).
Leider führte hierbei ein Druckfehler zu der Angabe "ohne Mindestreisepreis".
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Anlegung nicht möglich ist. "
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
50 Euro Urlaubsgeld laut Gutschein
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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