431 Views | 16.02.2016 | 09:09 Uhr
geschrieben von Klaus Oesterreicher

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

50-Euro Urlaubsgutschein nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: Buchungsanfrage Nr. 3216752 (Anfragenummer 3062386)

Ich habe für 14. bis 28.05.2016 ein Ferienhaus für 473 Euro gebucht und meinen Gutscheincode angegeben. Auf dem Gutschein heißt es: "Einlösbar bei Ihrer nächsten Buchung. kein Mindestbuchungswert. gültig bis 31.07.2016. "

Nun habe ich eine E-mail von ab-in-den-Urlaub.de bekommen, in der es heißt:

"Sehr geehrter Herr Oesterreicher,

vielen Dank für die Übermittlung Ihres Gutscheincodes.

Der Gutschein ist für die getätigte Buchung nicht einlösbar, da der Mindestbuchungswert von 500€ nicht eingehalten ist (Reisepreis).

Leider führte hierbei ein Druckfehler zu der Angabe "ohne Mindestreisepreis".

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Anlegung nicht möglich ist. "

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: 50 Euro Urlaubsgeld laut Gutschein


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


23.02.2016 | 11:57
von Klaus Oesterreicher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von Seiten der Firma ab-in-den-urlaub.de gab es bisher keine Reaktion. Ich erhielt jedoch einen Anruf von Heinz-Roger Dohms, ein Journalist, der wohl über diese Firma recherchiert und auch schon publiziert hat.


08.03.2016 | 17:23
von Klaus Oesterreicher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe von Seiten der Firma ab-in-den-urlaub.de immer noch nichts gehört, d. h. es erfolgte kein Reaktion auf meine E-mail.


29.03.2016 | 19:23
von Klaus Oesterreicher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe immer noch keine Reaktion von ab-in-den-urlaub erhalten




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