NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Köln)
Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht angenommen!
Jeder, der vor Ablauf der Vertagslaufzeit den Internet und Doppelflat Vertrag kündigen möchte oder dies getan hat, kennt diesen Brief von NetCologne, indem auf die Ummeldebescheinigung verwiesen wird.
Im August 2015 bin ich zu meinem damaligen Freund gezogen und kündigte den Internet und Telefonvertrag bereits im Mai 2015. Daraufhin erhielt ich einen Brief, indem auf die Ummeldebescheinigung verwiesen wurde, sowie 2 Möglichkeiten aufgeführt wurden, wie man frühzeitig den Vertag beenden kann.
Freudig über die scheinbare Kulanz des Unternehmens übersendete ich mehrfach per Post, per Fax, per Mail und schließlich mit Rücksendung des Routers die Ummeldebescheinigung. Diese kam nach Aussagen mehrerer Mitarbeiter NIE an! Es wären zwar die Briefe(!) (KEIN Fax, KEINE Mail) im System registriert, jedoch keinerlei Unterlagen oder sonstige Dokumente, die auf eine Inanspruchnahme der 3 Monatigen Kündigungsfrist verwiesen.
Nun habe ich die letzten 2 Monate (Januar+Februar 2016) das Geld zurückbuchen lassen und das SEPA Mandat zurückgezogen, da man annehmen konnte, dass eine Forderung unter 100 € meist eh net vor Gericht geht. Pustekuchen! NetCologne verkauft ihre Forderungen an "Bad Homburger Inkasso", welche viel zu hohe Inkassogebühren berechnen, der Forderungsbetrag monatlich um fast 20 € steigt und das ganze OHNE Rechnung oder Forderungsaufstellung zusendet.
Also OBACHT bei der Kündigung von NetCologne und schaltet am besten gleich einen Anwalt ein, wenn bei Umzug die neue Adresse mit NetCologne versorgt werden kann.
Ich lasse es bis vor Gericht gehen, da ich sämtliche Beweise noch vorliegen habe, dass die Ummeldebescheinigung bereits im August versendet wurde!