889 Views | 11.08.2016 | 21:28 Uhr
geschrieben von Didi Hofman
Ab-in-den-urlaub sollte mir einen Spargutschein von 150 Euro am 21.07.2016 auszahlen, leider habe ich Antwort auf meine E-Mail bekommen, dass die Firma keine Gutscheine mehr auszahlt, weil sie Insolvenz gemeldet hat. Auf der Webseite von ab-in-den-urlaub werden aber weiter Geldzurück-Gutscheine angeboten. Vorsicht! Ich habe schon meinen Anwalt angerufen. Schande, dass Michael Ballack immer noch für ab-in-den-urlaub Werbung macht.
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Erstattung von 150 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Man sollte eine Sammelklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs machen und rausfinden von welcher PERSON diese Anweisungen an die Mitarbeiter kamen!